Einwegprodukte
Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe unter Landesbehörden zeigt: Viele prüfen noch, ob sie die Beschaffung von Einwegprodukten verbieten werden. Vier Bundesländer sind da schon weiter.
Klimafreundliche Beschaffung: Viele Landesbehörden prüfen noch
Die Bundesverwaltung hat es 2022 vorgemacht. Mit Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) ist seitdem die Beschaffung von Einwegprodukten wie Einweggeschirr, Einwegplastikflaschen und Getränkedosen in allen Bundesbehörden verboten. Auf Landesebene hat sich diese Praxis jedoch noch nicht durchgesetzt, wie eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigt.
Demnach haben bisher nur Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sogenannte Negativlisten eingeführt, die den Kauf von Einwegprodukten verbieten. Mehrere Bundesländer scheinen aber ähnliche Pläne zu haben. So steht Schleswig-Holstein nach Angaben der Umwelthilfe kurz vor der Fertigstellung eines Beschaffungsleitfadens. Bereits jetzt seien Einweggeschirr bei Veranstaltungen sowie Portionsverpackungen für Zucker und Milch verboten.
In Thüringen und Bremen gebe es zudem konkrete Pläne zur Einführung von Negativlisten, und auch Hessen „hat sich von einer Verweigerungshaltung zur Prüfung einer entsprechenden Regelung bewegt“, so die Umwelthilfe. Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen prüften ebenfalls die Option von Negativlisten.
Ablehnung aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
Dennoch komme der Prozess zur klimafreundlichen Beschaffung nur im „Schneckentempo“ voran, kritisiert Elena Schägg, stellvertretende Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der Umwelthilfe. Gerade die öffentliche Hand sollte Vorbild für Klimaschutz und Abfallvermeidung sein.
Besonders enttäuscht zeigt sich die Umwelthilfe von den Antworten aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt: Beide Bundesländer wollen sich nach wie vor nicht mit Negativlisten befassen. Aus dem Saarland erhielt die DUH keine Antwort auf ihre Anfrage.