Leistungserweiterung

Die Stadt Karlsruhe hatte einen erweiterten Vollservice für die Wertstofftonne geplant. Doch daraus wird vorerst nichts. Die Vergabekammer hat das Vorhaben gestoppt.

Wertstofftonne in Karlsruhe: Vergabekammer stoppt die Stadt


Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat entschieden: Die Stadt Karlsruhe darf den geplanten Vertrag zur Erweiterung der Entsorgungsleistungen mit der Firma Knettenbrech + Gurdulic nicht abschließen. Diese Entscheidung fiel nach einem Nachprüfungsantrag eines Mitbewerbers, der das Vergabeverfahren als rechtswidrig rügte. Die Stadt prüft nun, ob sie Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einlegen wird und bereitet nach eigenen Angaben die Beschwerde vor.

Hintergrund der Angelegenheit ist, dass das Entsorgungsunternehmen Knettenbrech + Gurdulic seit Januar 2024 für die Abholung der Wertstofftonnen in Karlsruhe zuständig ist. Seitdem gab es Beschwerden über den Leerungsservice und Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt und dem Entsorger über den Umfang der erbrachten Leistungen.

Bisher ist geregelt, dass an ebenerdigen Standorten, an denen die Behälter frei zugänglich sind und nicht mehr als 15 Meter von der Straße entfernt sind, am Abholtag nichts zu veranlassen ist. Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen oder Steigungen von mehr als fünf Prozent aufweisen.

Liegen diese Bedingungen nicht vor, sind die Wertstofftonnen rechtzeitig am Entleerungstag am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle bereitzustellen und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen.

870.000 Euro für Zusatzleistung

In Nachverhandlungen zwischen der Stadt und der Firma Knettenbrech + Gurdulic wurde die Erweiterung des sogenannten Vollservice vereinbart. Dabei geht es um die Abholung von Wertstofftonnen, die bis zu 27 Meter von der Straße entfernt stehen, inklusive der Überwindung einer Treppenstufe und einem Klingelservice. Für diese Zusatzleistung hätte die Stadt bis zum 31. Dezember 2026 jährlich 870.000 Euro netto gezahlt. Der Gemeinderat hatte der Vereinbarung in seiner Sitzung vom 19. März 2024 zugestimmt.

Im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses erhob ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren der dualer Systembetreiber die erste Verfahrensrüge und stellte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer. Die Vergabekammer verpflichtete die Stadt daraufhin, über die Wahl der Verfahrensart unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.

Die Stadt Karlsruhe führte daraufhin ein Verfahren durch, das den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer entsprach. Ein Mitbewerber hatte daraufhin am 6. Juli 2024 diese Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erneut als rechtswidrig gerügt und nach Rückweisung der Rüge durch die Stadt Karlsruhe ein weiteres Nachprüfungsverfahren erwirkt. Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium gab dem Mitbewerber recht und untersagte der Stadt nun den Vertragsschluss.

320°/re

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