Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz ist bis heute umstritten. Mit der dritten Förderrunde sind nun auch Unternehmen und Kommunen antragsberechtigt. Für Wärmepumpen, die Abwasser als Wärmequelle nutzen, gibt es einen Effizienzbonus.

Wärmepumpe: Förderung nun auch für Unternehmen


Ab Dienstag können alle Wohnungs- und Hauseigentümer staatliche Zuschüsse für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Eigentümer von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor konnten bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbst genutzten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob es sich um Wohn- oder Gewerbegebäude handelt. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – je nach Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent vorgesehen.

Hinzu kommt bis 2028 ein Beschleunigungsbonus von 20 Prozent für den vorzeitigen Austausch von alten Gas- und Ölheizungen sowie Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es laut Ministerium einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Generell sieht das neue Heizungsgesetz vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings gilt die Regelung zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden.

Bisher wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) rund 93.000 Förderzusagen erteilt. Die Zahl umfasst dabei auch die Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das BMWK rechnet nach eigenen Angaben mit einem Anstieg der Förderzahlen, wenn die restlichen Gruppen hinzukommen. Seit dem Start im Februar ist die Zahl der Förderungen pro Monat zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen.

Der Absatz von Wärmepumpen war zuletzt eingebrochen. Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte verkauft – ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen.#

Der BDH erwartet nun einen Anstieg der Zusagen durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Der Verband rechnet bis zum Jahresende mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.

Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden.

320°/dpa

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