Verpackungsrecycling
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den Mindeststandard für recyclingfähige Verpackungen aktualisiert. Getrennt anfallende Verpackungsbestandteile müssen nun separat bewertet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen.
Aktualisierter Mindeststandard für Industrie und Handel
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den aktualisierten Mindeststandard 2024 veröffentlicht. Er soll der Industrie und Handel helfen, die Wertstoffanteile ihrer Verpackungen klarer und präziser zu bestimmen.
Die nunmehr sechste Ausgabe des Mindeststandards stelle klar, dass getrennt anfallende Verpackungsbestandteile separat bewertet werden müssten, erklärt die Zentrale Stelle. Damit können Unternehmen die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, die aus verschiedenen Komponenten besteht, noch differenzierter bestimmen. Dies entspreche zudem den geplanten Regelungen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR).
Wie es weiter heißt, müssten Unternehmen aus Industrie und Handel zur Bewertung von Recyclingkapazitäten und -unverträglichkeiten von Verpackungen von vornherein die Zielanwendung mitbetrachten. Es müsse also klar sein, wo die Rezyklate nach ihrer Gewinnung eingesetzt werden. Aus diesem Grund enthalte der Mindeststandard 2024 Referenzanwendungen zu den einzelnen Materialfraktionen.
Steigende FKN-Verwertungsmengen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister beruft sich auf eine aktuelle Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA) zur „Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen“. Diese komme zu dem Ergebnis, dass die Kapazitäten für bisher nicht verwertbare Verpackungsmaterialien (Rejekte) aus dem Recycling von Flüssigkeitskartons (FKN) gegenüber dem Mindeststandard 2023 merklich gestiegen seien. Sortier- und Recyclinganlagen hätten deutlich mehr Kunststoff- und Aluminiumanteile hochwertig werkstofflich recyceln können.
Zudem gelinge es den Sortieranlagen für Leichtstoffverpackungen (LVP) zunehmend, auch kleinformatige flexible PE-Folien zu sortieren und für das Recycling bereitzustellen.
Eine Übersicht über alle Änderungen im Mindeststandard 2024 finden Sie hier.