Zu hohe Kosten

Ein bundesweiter Reparaturbonus steht derzeit nicht zur Diskussion. Grund sind fehlende Mittel im Bundeshaushalt. Ein Förderprogramm soll es trotzdem geben.

Schlechte Haushaltslage: Regierung lehnt Reparaturbonus ab


Die Bundesregierung will Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) hervor. Demnach lehnt die Ampelkoalition die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

Ein solcher bundesweiter Reparaturbonus auf Elektrogeräte würde nach Schätzung der Bundesregierung rund 34 Millionen Euro pro Jahr kosten, heißt es in den Parlamentsnachrichten des Bundestags. Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sei „in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht abbildbar“. Würde der Bonus wie im Wiener Modell auf Möbel, Gartengeräte oder Fahrräder ausgeweitet, beliefen sich die Kosten bei einem Zuschuss von 100 Euro für jeden zweiten Haushalt auf zwei Milliarden Euro jährlich, schreibt die Bundesregierung.

Die Regierung prüfe verschiedene Umsetzungsmodelle, darunter auch die Möglichkeit eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus, heißt es in den Parlamentsnachrichten. Zunächst wolle sie aber Reparaturinitiativen unterstützen. Ein Förderprogramm mit einem Finanzvolumen von drei Millionen Euro soll noch in diesem Jahr starten.

Entwurf für Reparaturgesetz noch in Arbeit

Gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie müssen Tablets und Smartphones ab Juni 2025 reparierbar sein und Ersatzteile sowie Reparaturanleitungen zur Verfügung stehen. Eine Mindestupdatefrist von fünf Jahren sei ebenfalls in der Richtlinie geregelt worden, erklärt die Bundesregierung. Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur sehe zudem künftig eine um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist vor, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Reparatur entscheiden.

Damit seien bereits „wesentliche Schritte auf dem Weg zu einem Recht auf Reparatur“ umgesetzt worden, schreibt die Bundesregierung. Der Entwurf eines Reparaturgesetzes, mit dem das im Koalitionsvertrag vereinbarte Recht auf Reparatur verankert werden soll, sei dagegen noch in „Erarbeitung“.

320°/re

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