EU-Batterieverordnung

Die Stiftung GRS Batterien drängt auf eine stärkere Einbindung der Industrie in den Gesetzgebungsprozess zur nationalen Umsetzung der EU-Batterieverordnung. Andernfalls drohten „hohe wirtschaftliche Risiken und Standortnachteile“, warnt die Stiftung.

GRS Batterien fordert „Gemeinsame Herstellerstelle“


Die Stiftung GRS Batterien warnt davor, die deutsche Industrie bei der geplanten Umsetzung der EU-Batterieverordnung nicht ausreichend zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Ausgestaltung der sogenannten „erweiterten Herstellerverantwortung“ im Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Batterieverordnung. Dabei soll die betroffene Industrie angeblich nicht einbezogen werden.

„Bei der Ausgestaltung der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung sieht das neue Gesetz im Gegensatz zum Verpackungsgesetz und zum Elektrogerätegesetz keine Mitwirkung der betroffenen Hersteller vor”, sagt Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung GRS Batterien. Dies berge „hohe wirtschaftliche Risiken und Standortnachteile“, vor allem in Bezug auf die Höhe der finanziellen Sicherheitsleistungen, die Unternehmen im Rahmen der Verordnung erbringen müssten. Insbesondere Hersteller in der Fahrrad- und Automobilindustrie sowie Produzenten stationärer Speicher, die im globalen Wettbewerb stehen, könnten unter dieser Regelung leiden.

Der Wertschöpfungsanteil von Batterien in Elektroautos liegt bereits heute bei rund 40 Prozent. In einem hart umkämpften Markt, in dem europäische Hersteller ohnehin schon Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten aus den USA und China hätten, könnten zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen die Situation weiter verschärfen, so Chryssos.

Auch bei der Reduzierung von Brandgefahren hilfreich

Um diese Probleme zu entschärfen, fordert die Stiftung GRS Batterien die Einrichtung einer sogenannten „Gemeinsamen Herstellerstelle“. Solche Stellen gibt es bereits in anderen Bereichen der Umweltpolitik und haben aus Sicht der GRS dazu beigetragen, Bürokratie abzubauen und Kosten zu senken.

Ein weiteres Problem, das durch die Einrichtung einer Gemeinsamen Stelle angegangen werden könnte, ist der Umgang mit den zunehmenden Bränden, die durch unsachgemäß entsorgte Lithiumbatterien verursacht werden. Aufgrund ungeklärter behördlicher Zuständigkeiten gebe es derzeit keine effektive Lösung für dieses wachsende Sicherheitsproblem. „Eine Gemeinsame Herstellerstelle könnte unter Einbindung aller Wirtschaftsbeteiligten schnell und unbürokratisch Lösungen zur Reduzierung der Brandgefahren liefern“, erklärt Chryssos.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Stiftung GRS Batterien an die Bundesregierung, die Forderungen der Industrie aufzugreifen. „Wir fordern das Bundesumweltministerium auf, die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle im Gesetz zu verankern. Diese könnte zivilrechtlich schnell eingerichtet werden und die große Fach- und Marktexpertise der Herstellerunternehmen und -organisationen zentral bündeln“, so Chryssos.

320°/sr

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