Bundesförderung
Ab Dezember sollen gemeinnützige Reparaturinitiativen eine staatliche Förderung beantragen können. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. Im kommenden Jahr soll es weiter ausgebaut werden.
Reparaturinitiativen erhalten staatliche Förderung
Eine Gruppe Freiwilliger repariert in einer kleinen Werkstatt ein altes Fahrrad, ein paar Meter weiter versucht jemand, ein defektes Radio wieder zum Laufen zu bringen. Solche Szenen könnte es bald häufiger geben. Denn ab Dezember 2024 können gemeinnützige Reparatur-Initiativen eine staatliche Förderung beantragen, um ihre Ausstattung zu verbessern und ihr Angebot zu erweitern. Das Bundesumweltministerium hat das Programm „Reparieren statt Wegwerfen“ ins Leben gerufen, das bis Anfang 2026 läuft.
Ziel des Programms ist es, ehrenamtliche Projekte zu unterstützen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, defekte Geräte selbst zu reparieren, statt sie wegzuwerfen. „Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur. Und sie sind Orte der Bürgerbeteiligung, in denen Umweltschutz aktiv gelebt wird“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Für die erste Förderrunde stellt das Ministerium mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung.
Förderprogramm soll ausgeweitet werden
Das Programm richtet sich zunächst an gemeinnützige Vereine, die Reparaturdienste anbieten. Diese können einmalig einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die Mittel sollen vor allem für die Anschaffung von Maschinen, Werkzeugen und Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Auch Investitionen in den Unterhalt von Räumlichkeiten oder die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche sind förderfähig.
Darüber hinaus plant das BMUV, im Laufe des Jahres 2025 auch andere Reparaturinitiativen zu fördern, die nicht als Verein organisiert sind. Dies könnte zum Beispiel kleinere Werkstätten betreffen, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten, aber keinen formellen Vereinsstatus haben.
Antragstellung voraussichtlich ab Dezember
Die Fördermittel in der ersten Runde werden über die Stiftung „anstiftung“ vergeben, die das Netzwerk der Reparaturinitiativen in Deutschland betreibt. Die Stiftung will in Kürze ein Förderportal freischalten, über das Reparaturinitiativen die Unterstützung unbürokratisch elektronisch beantragen können. Voraussichtlich ab Dezember 2024 können gemeinnützige Reparatur-Initiativen ihre Förderung über das Förderportal beantragen. Der genaue Starttermin wird bekannt gegeben, sobald das Portal online ist.
Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. Es ergänzt die auf EU-Ebene beschlossenen Regelungen zum Ökodesign und zum Recht auf Reparatur. So müssen Tablets und Smartphones ab dem 20. Juni 2025 reparierbar sein und Anleitungen sowie bestimmte Ersatzteile wie Displays und Akkus bereitgestellt werden. Mit der EU-Richtlinie über das Recht auf Reparatur erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist, wenn sie sich bei einem Mangel innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheiden, statt eine neue Sache zu verlangen.