Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat neue Vorgaben für den Umgang mit Altbatterien beschlossen. Die Rückgabe von gebrauchten Batterien soll vereinfacht werden. An der Sammelquote soll sich vorerst nichts ändern.

Kabinett beschließt neue Regeln für Altbatterien


Die Bundesregierung will den Umgang mit Altbatterien neu regeln und Verbrauchern das Recycling erleichtern. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf für das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz beschlossen, das das bisherige Batteriegesetz ablösen soll. Mit dem neuen Gesetz soll auch eine Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung erfolgen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke bezeichnete das neue Gesetz als „wichtigen Meilenstein für eine bessere Kreislaufwirtschaft in Europa“. Ziel sei es, mehr Altbatterien für die Herstellung neuer Batterien zu verwenden. Das Gesetz muss noch von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden und soll dann am 18. August 2025 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nicht nur kleine Gerätebatterien, sondern auch Akkus aus E-Bikes und E-Scootern an kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Um die Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien einzudämmen, soll zudem die Rückgabe der gesammelten Altbatterien an die Hersteller vereinfacht werden. „Hersteller können hierfür eigene Organisationen für Herstellerverantwortung einrichten und betreiben, oder sie können sich an einer bestehenden Organisation beteiligen“, erklärt das Umweltministerium. Die Pfandpflicht für Kfz-Starterbatterien soll beibehalten werden.

Die bestehende Sammelquote für Altbatterien in Höhe von 50 Prozent will die Bundesregierung bis Ende 2026 beibehalten, um dann „nahtlos“ an die neuen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung anzuschließen. Die EU-Verordnung sieht derzeit eine Sammelquote von 45 Prozent vor, die bis Ende 2027 auf 63 Prozent und bis Ende 2030 auf 73 Prozent steigen soll.

Kritik der Umwelthilfe

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht das geplante Gesetz nicht weit genug. „Ausgerechnet bei der unzureichenden Sammlung von Gerätebatterien will sich Umweltministerin Lemke weiter Zeit lassen“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Umwelthilfe fordert die Erfüllung der EU-Sammelquote von 63 Prozent bereits bis 2026. Durch einen sogenannten Lastenausgleich sollten zudem diejenigen Batteriesammelsysteme finanziell entlastet werden, die mehr als die gesetzlich vorgegebene Mindestquote sammeln.

Aus Sicht der Umwelthilfe fehlt im neuen Gesetz auch die Festlegung eines verpflichtenden Pfandes. Viel zu unverbindlich seien auch die Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlich designter Elektrofahrzeug- oder Industriebatterien. „Zwar enthält das Gesetz Vorgaben zur Förderung der Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit, jedoch sind bei Nichtberücksichtigung keinerlei Sanktionen vorgesehen“, kritisiert Metz. „So werden die Vorgaben nicht das Papier wert sein, auf dem sie stehen. Wir fordern die Bundesländer im Bundesrat dazu auf, deutliche Verbesserungen in das Batteriedurchführungsgesetz hineinzuverhandeln.“

320°/re

Mehr zum Thema
Immer mehr Städte wollen Take-away-Verpackungen besteuern
Entsorger führen „Batteriefreiheitserklärung“ ein
Was sich FEAD für die europäische Kreislaufwirtschaft wünscht
Textilrecycling: So macht es die Schweiz
Neue Recyclinganlage für Batterien und Elektroschrott in Südhessen geplant