Batteriegesetz
Angesichts der hohen Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien fordern viele Recycler ein Pfandsystem. Doch die Bundesregierung weist die Forderung zurück. Ein Pfand sei „praktisch kaum umsetzbar“.
Lithium-Ionen-Batterien: Warum die Bundesregierung kein Pfand plant
Die Bundesregierung plant nicht, im Rahmen der Anpassung des Batteriegesetzes an eine EU-Richtlinie ein Pfandsystem zur Sammlung und Entsorgung lithiumhaltiger Altbatterien einzuführen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13690) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor (20/13494).
Ein Pfand auf alle lithiumhaltigen Batterien wäre aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Batteriearten „organisatorisch und praktisch kaum umsetzbar“, heißt es in der Antwort mit Verweis auf ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses hatte die Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren geprüft und es auch für bestimmte Batterien als zu komplex verworfen.
„Insbesondere die Pfanderhebung beim Inverkehrbringen, die technische Ausgestaltung der Rücknahme unter Einbeziehung aller zurücknehmenden Akteure, welche praktikabel und verbraucherfreundlich ausgestaltet werden muss, sowie eine Kennzeichnung auf der Batterie und dem Gerät, damit diese/dieses als Pfandgut dauerhaft klar identifizierbar ist, werden als besonders herausfordernd angesehen“, schreibt die Bundesregierung.
Hoher Aufwand, hohe Kosten
Ein verbraucherfreundliches Pfandsystem müsse aber – ähnlich wie bei Pfandflaschen – so ausgestaltet sein, dass Altbatterien und Elektroaltgeräte nicht nur dort zurückgegeben werden können, wo sie ursprünglich gekauft wurden, sondern an allen Verkaufsstellen. Dazu bedürfe es einer Kooperation aller beteiligten Hersteller und Vertreiber und einer entsprechenden Clearingstelle für die Auszahlung der Pfandbeträge. Ein solches System sei mit einem „hohen operativen sowie administrativen Aufwand und mit sehr hohen Kosten verbunden“, erklärt die Bundesregierung.
Stattdessen setzt sie mit dem geplanten Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) weiterhin auf eine „Verpflichtung aller Hersteller zur Wahrnehmung der Herstellerverantwortung, Rücknahme- und Sammelsysteme“ einzurichten und die zurückgenommenen Altbatterien einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Sämtliche Händler seien verpflichtet, Altbatterien kostenlos von den Endnutzern zurückzunehmen. Die Hersteller müssten hierfür die notwendigen Behältnisse zur Sammlung und zum weiteren Transport zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sollen die bestehenden Sammelquoten für Gerätealtbatterien schrittweise angehoben sowie neue Sammelquoten für Altbatterien für leichte Verkehrsmittel eingeführt werden. Dies werde aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, dass mehr Altbatterien erfasst und hochwertig verwertet werden.
Die Linke hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass laut Deutscher Umwelthilfe die Sammelquote von Lithium-Ionen-Batterien bei lediglich 29 Prozent liege. Die Batterien seien aufgrund ihrer Brandrisiken bei unsachgemäßer Entsorgung sowie dem Gehalt an kritischen Rohstoffen mit besonders hohen Umweltrisiken verbunden.
Die Bundesregierung betont, dass die Problematik der Brände „sehr ernst genommen„ werde. Allerdings lägen noch keine belastbaren Daten zu Häufigkeit von Bränden sowie zum Nachweis der Brandursache vor. Hierzu stehe man jedoch im Austausch mit betroffenen Entsorgungsverbänden, um „auf Basis belastbarer Daten und Informationen zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können“.