Baustoffrecycling
Trotz Verbots steckt Asbest noch immer in Millionen Gebäuden – und gelangt oft unbemerkt in neue Baustoffe. Neue Vorgaben des VDI sollen das verhindern.
VDI-Richtlinien zu Asbest jetzt in überarbeiteter Form
Jahrzehntelang galt Asbest als vielseitiger Baustoff, bis er 1993 in Deutschland verboten wurde. Allein zwischen 1950 und 1985 wurden vier Millionen Tonnen Asbest nach Deutschland importiert und in Häusern und Wohnungen verbaut. Davon ist heute noch viel erhalten.
Asbest findet sich zum Beispiel in Bodenbelägen, Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder Brandschutzklappen. Besonders gefährlich wird es, wenn asbesthaltige Materialien bei Sanierungs- oder Abrissarbeiten unsachgemäß entsorgt werden. Gelangen sie in den Recyclingkreislauf, können sie unbemerkt in neue Baustoffe gelangen.
Um die Risiken zu minimieren, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) seine Richtlinien zum Umgang mit Asbest überarbeitet. Die neuen Regelwerke VDI 6202 Blatt 3.1, Blatt 10 und Blatt 20.1 formulieren Vorgaben für die Erkundung, Probenahme und Bewertung solcher möglicherweise asbesthaltiger Produkte.
Blatt 10 befasst sich insbesondere mit der Erkundung und Bewertung von Asbest, der durch Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Recyclingmaterialien gelangen kann. Die Richtlinie richtet sich an Bauherren, Sachverständige und Unternehmen, die Abbruch- und Sanierungsarbeiten durchführen.
Gefährliche Altlasten in Brandschutzklappen
Eine oft vergessene Gefahr lauert auch in raumlufttechnischen Anlagen und Brandschutzklappen. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die in den Klappen verbauten Asbestmaterialien altersbedingt zersetzt. Das Risiko, dass Asbestfasern in die Raumluft gelangen, steigt.
Mit der Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 werden Bauherren nun verpflichtet, individuelle Bewertungen durch Sachverständige durchführen zu lassen. Ist ein Austausch der asbesthaltigen Brandschutzklappen nicht möglich, müssen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Freisetzung von Asbest zu verhindern.
Standards für Schulung von Fachkräften
Eine weitere Neuerung betrifft die Ausbildung von Fachkräften, die an asbestbelasteten Gebäuden und Anlagen arbeiten. Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 20.1 legt verbindliche Standards für die Schulung und Prüfung dieser Fachkräfte fest. Ziel ist es, Schadstoffgutachterinnen und -gutachter sowie Sanierungsplanerinnen und -planer besser auf die spezifischen Herausforderungen im Umgang mit Asbest vorzubereiten.
Detaillierte Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen sollen sicherstellen, dass die betroffenen Fachkräfte in der Lage sind, potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nur so können die strengen Anforderungen der neuen Richtlinien umgesetzt werden.
Die überarbeiteten Richtlinien befinden sich derzeit im Entwurfsstadium. Betroffene und Interessierte haben die Möglichkeit, bis Ende Januar beziehungsweise Ende Februar 2025 Einsprüche einzureichen.
Link zur Richtlinienreihe VDI 6202: