Leichenbestattung
Erdbestattung oder Feuerbestattung – das sind in der Regel die beiden Alternativen, die am Lebensende zur Verfügung stehen. Als nachhaltigere Variante wird nun auch die „Reerdigung“ diskutiert. In Nordrhein-Westfalen wird die Bestattungsform geprüft.
Ökologische Beerdigung: Kommt jetzt die Reerdigung?
Verbrauchervertreter, Unternehmen und Wissenschaftler sprechen sich grundsätzlich für die Möglichkeit einer sogenannten Reerdigung in Nordrhein-Westfalen aus. Bei dieser neuen Bestattungsform werden Leichen mithilfe von Bakterien in Humuserde umgewandelt und die Überreste des menschlichen Skeletts in einer Mühle zermahlen. Am heutigen Mittwoch diskutieren Experten in einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag, ob das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen diesbezüglich rechtlich angepasst werden muss.
Einer der Hauptvorteile der Erdbestattung sei die deutlich größere ökologische Nachhaltigkeit im Vergleich zur Einäscherung in Krematorien, die in NRW inzwischen dominiert, argumentiert Marcus Schwarz von der Universität Leipzig. Die Uni hat ein Modellprojekt zur Reerdigung in Schleswig-Holstein begleitet und spricht sich in ihrer Stellungnahme an den Landtag dafür aus, Menschen die Möglichkeit zur Reerdigung zu geben.
Im Gegensatz zu Krematorien könne auf fossile Brennstoffe komplett verzichtet werden, sagte Schwarz der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Das Bestattungsverfahren sei deutlich weniger energieintensiv als eine Einäscherung, weil Mikroorganismen die Kompostierung des Leichnams übernähmen.
„Nach 20 Jahren liegen die Leichen immer noch da“
Bei der Reerdigung wird der Leichnam in ein Pflanzensubstrat gelegt und für 40 Tage in einen Kokon eingeschlossen. Während dieser Zeit wandeln die im Pflanzensubstrat enthaltenen Mikroorganismen den Leichnam in einem Zersetzungsprozess in Humus um. Die verbleibenden Skelettreste werden anschließend zusammen mit der Erde in einer Mühle zerkleinert.
Ein weiterer Vorteil sei die effektive Verwesung der Leichen. In Deutschland seien „viele Friedhofsböden von Leichen übersättigt“, stellt Schwarz fest. Die Mikroorganismen könnten dort nicht mehr effektiv arbeiten. Am Ende liege man im Sarg und sei ein paar Bakterien und Pilzen ausgesetzt, die es nicht schafften, den Körper zu zersetzen. „Nach 20 Jahren Liegezeit liegen die Leichen immer noch da und sind nicht weg.“
Bestatter: „Reerdigung widerspricht der Totenwürde“
Doch viele Bestatter sowie die eingeladenen Vertreter der Kirchen und des Städtetages lehnen die Bestattung ab. Ihre Bedenken reichen von ethischen und gesundheitlichen Fragen über arbeitsrechtliche Aspekte bis hin zu Zweifeln an der ökologischen Nachhaltigkeit des Verfahrens.
So argumentiert der Bestatterverband NRW, dass es sich bei der Reerdigung um einen hoch technisierten, energieintensiven Prozess handele, dessen Nachhaltigkeit nicht abschließend geklärt sei. Der Verband bezweifelt, dass die Kompostierung des menschlichen Körpers mit der bestehenden Bestattungskultur in NRW vereinbar ist. Zudem widerspreche die Reerdigung den „Grundlagen der Totenwürde“.
Dem hält Schwarz von der Universität Leipzig entgegen, dass bei der Einäscherung im Krematorium Schädelknochen explodieren und Knochen brechen, weil Muskeln und Sehnen austrocknen. „Wenn sich tote Körper verzerren und in eine unnatürliche Stellung bewegen, weil sich Muskeln und Sehnen zusammenziehen und irgendwann der Schädel platzt, ist das dann nicht unethischer, als jemanden zu reerdigen?“, fragt er.
Und das Infektionsrisiko?
Der Bochumer Bestattermeister Christian Fritz kritisiert, dass mögliche Infektionsrisiken für Bestatter beim Umgang mit der Humusmasse bislang nicht ausreichend erforscht seien. Das gelte auch für mögliche Belastungen des Erdreichs durch Medikamentenrückstände in den Leichen.
Die Universität Leipzig schreibt dazu in ihrer Stellungnahme an den Landtag: „Durch die im Prozess entstehenden hohen Temperaturen (bis zu 70 °C über mehrere Tage) und die biochemischen Prozesse der bakteriellen Zersetzung gehen aus unserer Sicht vom normalen alltäglichen Umgang mit der ‚neuen‘ Erde keine gesundheitlichen Gefahren aus.“
In allen bisher untersuchten Fällen seien die Knochen frei von Weichgewebe gewesen und hätten nach 40 Tagen ein theoretisches Knochenalter von 20 bis 50 Jahren aufgewiesen. An Tuberkulose oder anderen gefährlichen Infektionskrankheiten Verstorbene müssten gemäß Infektionsschutzgesetz ohnehin eingeäschert werden, sagt Schwarz.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält eine Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes derzeit nicht für nötig. „Ein Bedarf in der Bevölkerung für die Zulassung von neuen Bestattungsformen wird seitens der Landesregierung nicht gesehen“, heißt es in seinem Bericht an den Ausschuss. Das Gesetz sehe eine Reerdigung nicht vor, so dass diese Bestattungsform rechtlich nicht zulässig sei.

