Textilrecycling
Wenn im kommenden Jahr die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Kraft tritt, droht eine zunehmende Menge minderwertiger Textilien die Sammelsysteme zu überlasten. Die Kommunen fordern daher „Weitsicht und Qualitätsbewusstsein“.
Sammlung von Alttextilien: VKU fordert „Qualitätsbewusstsein“
Ab Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Damit soll die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien gefördert werden – ein zentraler Baustein der angestrebten Kreislaufwirtschaft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Organisation FairWertung befürchten jedoch, dass steigende Mengen an minderwertigen Textilien die ohnehin überlasteten Sammelsysteme erheblich belasten könnten.
„Damit die Getrenntsammlung von kommunalen und gemeinnützigen Trägern in der derzeit schwierigen Marktlage erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten“, fordern der VKU und das Netzwerk FairWertung, das gemeinnützige Textilsammler vertritt. Die ab 2025 geltende Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien sollte daher von allen Beteiligten mit „Weitsicht und Qualitätsbewusstsein“ umgesetzt werden, um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden.
Recyclingkapazitäten „längst ausgelastet“
In Deutschland werden jährlich rund eine Million Tonnen Altkleider gesammelt. Rund 64 Prozent der sortierten Textilien werden laut VKU über Depotcontainer erfasst. 90 Prozent der gesammelten Textilien werden entweder wiederverwendet – etwa als Secondhand-Kleidung – oder recycelt, etwa zu Putzlappen oder Dämmstoffen.
Derzeit seien die bestehenden Recyclingkapazitäten „längst ausgelastet“, zudem sei die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen gesättigt, erklären die Verbände. Hinzu komme, dass neue Geschäftsmodelle im Textilrecycling, die beispielsweise ein Faser-zu-Faser-Recycling umsetzen, noch nicht im industriellen Maßstab etabliert seien und unter einer geringen Nachfrage nach recycelten Fasern litten.
Perspektivisch müssten erst noch geeignete Recyclingverfahren entwickelt und ausreichende Kapazitäten aufgebaut werden, so die Verbände. „Bis es aber so weit ist – mit Sicherheit nicht vor 2027/2028 – ist es besonders wichtig, die Sammlung nicht mit verschmutzten oder zerschlissenen Textilien zu belasten, die zu hohen Kosten für die kommunalen und gemeinnützigen Sammlungen führen.“

Um die Qualität der Getrenntsammlung zu sichern, setzen die Verbände auf Aufklärung, dass stark verschmutzte, zerschlissene oder verunreinigte Kleidung weiterhin in die Restmülltonne gehört. Die Kommunen werden aufgefordert, dies in ihren Abfallberatungen und Satzungen deutlich zu machen. FairWertung will dazu eine „Kommunikationsfibel“ für die kommunale Abfallberatung zur Verfügung stellen.
Mit der von der EU-Kommission in Aussicht gestellten erweiterten Herstellerverantwortung rechnen die Verbände nicht vor 2027. Die Herstellerverantwortung soll den Ausbau der Getrenntsammlung von Textilabfällen sowie eine hochwertige Sortierung und Verwertung unterstützen. FairWertung und VKU fordern hierzu unter anderem die unbürokratische Übernahme der Sammelkosten durch die Hersteller, da die Erlöse diese Kosten nicht mehr deckten.