Finale Verabschiedung
kostenpflichtigDie EU hat die lang erwartete Verpackungsverordnung verabschiedet. Künftig gelten zum Teil ambitionierte Ziele für Recycling und Wiederverwendung. Einige Fragen sind aber noch offen. Unter anderem, wie die Recyclingfähigkeit berechnet wird.
EU-Verpackungsverordnung kann in Kraft treten
Der EU-Rat hat am Montag die lange diskutierte EU-Verpackungsverordnung verabschiedet. Sie soll den Umgang mit Verpackungen in der Europäischen Union grundlegend verändern. Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten kann die Verordnung nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die Übergangsfrist beträgt 18 Monate, viele Vorgaben werden aber erst ab 2030 wirksam.
Die neue Verordnung verfolgt die Ziele, das Abfallaufkommen zu reduzieren, das Recycling zu steigern und die Wiederverwendung zu erhöhen. Jeder Mitgliedstaat muss das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2030 um fünf Prozent und bis 2040 um 15 Pro










