Finale Verabschiedung

kostenpflichtig
Die EU hat die lang erwartete Verpackungsverordnung verabschiedet. Künftig gelten zum Teil ambitionierte Ziele für Recycling und Wiederverwendung. Einige Fragen sind aber noch offen. Unter anderem, wie die Recyclingfähigkeit berechnet wird.

EU-Verpackungsverordnung kann in Kraft treten


Der EU-Rat hat am Montag die lange diskutierte EU-Verpackungsverordnung verabschiedet. Sie soll den Umgang mit Verpackungen in der Europäischen Union grundlegend verändern. Nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten kann die Verordnung nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die Übergangsfrist beträgt 18 Monate, viele Vorgaben werden aber erst ab 2030 wirksam.

Die neue Verordnung verfolgt die Ziele, das Abfallaufkommen zu reduzieren, das Recycling zu steigern und die Wiederverwendung zu erhöhen. Jeder Mitgliedstaat muss das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2030 um fünf Prozent und bis 2040 um 15 Pro

320°/sr

Mehr zum Thema
Sort4cycle: Baustart für neue Recyclinganlage für Sortierreste
Potsdam führt Verpackungssteuer ein – Gastronomie läuft Sturm
Plastiksteuer: Was Wien von Madrid und London lernen kann
Wie Rest- und Abfallholz das Klima zweimal schützt
Verpackungsentsorgung: ZSVR warnt vor Finanzierungslücke
Circularity Gap Report: So viel kostet die lineare Wirtschaft
Der Bioschaum, der fossiles PE ersetzen soll
Nach Feuer bei Veolia: LVP-Sortieranlage wieder im Betrieb
BASF und TSR schmieden Recycling-Allianz für Batterien
Kreislaufwirtschaftsziele: Henkel nimmt neuen Anlauf
Ein Stuhl, der CO2 schluckt
Umweltrat: So soll die Bauwirtschaft zirkulär werden