Mehrwegangebot
Seit zwei Jahren gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht für große Gastronomiebetriebe. Doch noch immer werden die Vorgaben ignoriert, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.
Mehrwegangebotspflicht: Testbesuche zeigen weiterhin Defizite
Zwei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht wirft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mehreren großen Restaurantketten Verstöße gegen die Regelung vor. Nach Testbesuchen in mehreren Filialen von Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano seien rechtliche Schritte gegen drei der Unternehmen eingeleitet worden, teilte die DUH mit.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Größere Betriebe müssen seither neben den herkömmlichen Einwegverpackungen aus Plastik auch Mehrwegverpackungen anbieten.
„Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernst nehmen“, kritisierte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Die Besuche fanden im November statt.
Ausreden und unzureichendes Angebot
Obwohl die Filialen auf Schildern oder Monitoren mit einem entsprechenden Angebot werben würden, hätten die Testpersonen nicht für alle gewünschten Getränke oder Speisen ein entsprechendes Behältnis erhalten. „Ausreden wie Mehrweg sei aus oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden, hindern Verbraucherinnen und Verbraucher, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu nutzen“, so Metz.
Besonders schlecht habe die Fast-Food-Kette Kentucky Fried Chicken abgeschnitten: „In keiner der getesteten Filialen wurde ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht“, so die Umwelthilfe.
Missverständnis oder individuelle Fehler?
Burger King wies die Vorwürfe zurück und sprach auf dpa-Anfrage von einem „Missverständnis“ und einem „individuellen Fehler“, wenn trotz Bestellung kein Mehrweg ausgegeben worden sei. Die Mitarbeiter würden „regelmäßig zum richtigen Umgang mit Mehrweg geschult“, hieß es weiter. Von den anderen Gastronomiebetrieben gab es auf Anfrage keine Stellungnahme.
Gegen Vapiano seien zwar keine rechtlichen Schritte wegen eines Verstoßes eingeleitet worden – vorbildlich sei die Umsetzung der Angebotspflicht aber trotzdem nicht: „Die Kette nutzt ein individuelles Mehrwegsystem und bepfandet die Becher mit einem sehr hohen Betrag von 5,50 Euro“, erklärt die Umwelthilfe. Das mache Mehrweg unattraktiv. Die angebotenen wiederverwendbaren Boxen seien dagegen mit einem Pfand von 50 Cent „viel zu niedrig“ bepfandet – kein ausreichender Anreiz zur Rückgabe.
Gastronomie soll Mehrweg bewerben
Die Umweltorganisation bemängelt auch, dass die Gastronomie ihre Kunden nicht aktiv über das Mehrwegangebot informiert: Bei insgesamt 180 Testbesuchen in zwei Jahren seien die Tester „kein einziges Mal“ vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht worden.
„So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt“, sagt Elena Schägg, stellvertretende Leiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Die Gastronomie müsse es den Verbrauchern so einfach wie möglich machen, Mehrweg zu nutzen – zum Beispiel durch unternehmensübergreifende und einheitliche Mehrweg-Poolsysteme.