Alttextilien
Unbrauchbare Kleidung im Altkleider-Container entsorgen? Was nach Mülltrennung klingt, ist eine Gefahr für das etablierte Textilrecycling, warnt der bvse. Damit reagiert der Verband auf einen Beitrag des Umweltbundesamtes.
Textilrecycler warnen: Getrenntsammlung nicht falsch verstehen
Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Getrenntsammlungspflicht für Textilien wird teilweise falsch interpretiert, warnt der Fachverband Textilrecycling (FTR) im bvse. Das drohe gravierende Folgen für das Recyclingsystem und die Textilrecyclingbranche in Deutschland zu haben. „Fehlerhafte Auslegungen gefährden nicht nur das etablierte Recyclingsystem, sondern drohen unsere Branche zum kostenlosen Müllentsorger zu degradieren“, kritisiert Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des FTR.
Stein des Anstoßes ist ein Beitrag des Umweltbundesamtes (UBA), der nach Ansicht des bvse suggeriert, dass unbrauchbare und verschmutzte Textilien im Sinne der Getrenntsammlungspflicht über die bestehenden Altkleidersysteme und -container entsorgt werden könnten. Dies würde laut Voigt zu einer „Querkontamination“ und Zerstörung wertvoller Ressourcen führen. Der bvse habe das UBA daher in einem Schreiben dringend zu einer Korrektur aufgefordert.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert „getrennte Sammlung“ so, dass ein Abfallstrom nach Art und Beschaffenheit zu trennen ist, um eine bestimmte Behandlung zu erleichtern oder zu ermöglichen. „Stark verschmutzte oder nasse Alttextilien eignen sich weder für die Wiederverwendung noch für das Recycling“, betont Voigt. Sie fielen daher nicht unter die Zieldefinition einer „bestimmten Behandlung“ und gehörten somit auch nicht in die bestehenden Sammelsysteme für Alttextilien.
In die Altkleidercontainer gehörten ausschließlich „trockene, verwendungsfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien“. Verschmutzte und nicht recyclingfähige Textilabfälle, Lumpen und Putzlappen gehörten dagegen in den Restmüll.
Wirtschaftlicher Druck
Der FTR verweist zudem auf den wirtschaftlichen Druck, unter dem die Branche bereits heute stehe. Schon jetzt könnten einige Regionen nicht mehr vom System bedient werden, da dort keine Möglichkeit bestehe, die Entsorgungskosten auf den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzuwälzen und weiterhin Sondernutzungsgebühren erhoben würden. Würde nun auch noch verschmutzte Ware in die Sammlung gelangen, würde die Sammlung und Verwertung von Alttextilien stark defizitär werden. In der Folge könnte sie nicht länger durchgeführt werden.
„Sollten nun regelmäßig verschmutzte und durchnässte Resttextilien in Altkleidercontainern landen, werden nicht nur zusätzliche Kosten verursacht, die künftig weiterbelastet werden müssen, sondern auch die langfristige Funktionsfähigkeit eines etablierten Systems gefährdet, das im Sinne des EU-Green Deals und der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ein Vorbild für Ressourceneffizienz darstellt“, so Voigt.


