Bundestagsbeschluss
Aufatmen bei den deutschen MVA-Betreibern. Der Bundestag verschont Müllverbrennungsanlagen vorerst vom EU-Emissionshandel. Andere Branchen müssen sich dagegen auf schärfere Regeln einstellen.
EU-Emissionshandel: Müllverbrennungsanlagen bleiben außen vor
Von der Schiffsschraube bis zum Kondensstreifen – der CO2-Ausstoß im Transport- und Verkehrssektor wird künftig strenger überwacht und teurer. Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 hat der Bundestag am Freitag den Weg für weitreichende Änderungen im deutschen Emissionshandel frei gemacht. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
Die Reform markiert einen Meilenstein in der deutschen Klimapolitik. Erstmals wird der Seeverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Die Einbeziehung erfolgt schrittweise: Seit 2024 fallen 40 Prozent der CO2-Emissionen unter den Emissionshandel (ETS 1), ab 2025 steigt der Anteil auf 70 Prozent, und ab 2026 werden die Emissionen vollständig erfasst.

Auch der Luftverkehr muss sich auf strengere Vorschriften einstellen. Die zulässigen Gesamtemissionsmengen für Flugzeuge werden bis 2030 deutlich reduziert. Eine Besonderheit: Fluggesellschaften müssen künftig auch über sogenannte „Nicht-CO2-Effekte“ berichten. Dazu gehören zum Beispiel Klimawirkungen durch Kondensstreifen und chemische Verbindungen aus der Kerosinverbrennung.
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes betrifft den Wärme- und Verkehrssektor. Ab 2027 wird der deutsche Brennstoffemissionshandel durch den neuen europäischen Emissionshandel („ETS-2″) abgelöst.
ITAD: „Ein großer Erfolg“
Für die Abfallverbrennung sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Anders als ursprünglich geplant, verbleiben Müllverbrennungsanlagen zunächst im nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der Regierungsentwurf sah vor, diese Anlagengruppe ab 2027 in den anlagenbezogenen europäischen Emissionshandel (ETS-1″) zu überführen.
Der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) wertet dies als großen Erfolg: Den Bürgern und Unternehmen blieben damit nicht nur zusätzliche finanzielle Belastungen von geschätzten rund 500 Millionen Euro im Jahr 2027 erspart, sondern auch ein erheblicher bürokratischer Aufwand.
CO2-Grenzausgleich
Mit der Gesetzesnovelle werden darüber hinaus auch die Weichen für den europäischen CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) gestellt. Dieser Mechanismus soll faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt schaffen, indem ab 2026 die CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Importe in die EU bepreist werden. Dies betrifft zunächst den Stromsektor und vor allem Rohstoffe aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff.