Erneuerbare Energien

Der Bundestag hat einige Regelungen für erneuerbare Energien reformiert. Die Ausschreibungsmengen für Biogas sollen erhöht werden. Weitere Änderungen betreffen Photovoltaikanlagen und die Kraft-Wärme-Kopplung.

Bundestag beschließt Energiewende-Reformen


Mit vier weitreichenden Gesetzesinitiativen hat der Bundestag am Freitag die Weichen für eine bessere Netzintegration von Solar- und Windenergie sowie für eine Neuausrichtung von Biogas und Kraft-Wärme-Kopplung gestellt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete die Beschlüsse als „wichtig für die Energiewende und die bessere Integration der Erneuerbaren ins Netz“. Auch wenn sich die Ampelkoalition mehr vorgenommen hatte, sichere das Paket „wichtige Errungenschaften dieser Legislatur im Bereich der erneuerbaren Energien ab“, so der Grünen-Politiker.

Die Vorhaben müssen noch vom Bundesrat gebilligt werden. Keine Einigung gab es über einen Gesetzentwurf zur unterirdischen Speicherung des klimaschädlichen Kohlendioxids.

„Solarenergie übernimmt mehr Verantwortung“

Kern der Reform ist die bessere Marktintegration von Photovoltaikanlagen. Diese sollen künftig auch bei temporären Stromspitzen effektiver ins Netz eingebunden werden. Damit übernehme die Solarenergie mehr Verantwortung für das Gesamtsystem, erklärt das Wirtschaftsministerium. Außerdem soll die Digitalisierung der Anlagen vorangetrieben und der Betrieb von Energiespeichern vereinfacht werden.

Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz betreffen auch sogenannte negative Preise. Diese entstehen, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Erzeuger erneuerbarer Energien erhalten in diesem Fall bisher eine staatliche Vergütung für die Abnahme ihres Stroms. Dies soll nun geändert werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärte, dass Betreiber neuer Photovoltaikanlagen künftig keine Vergütung mehr für den Strom erhalten, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Stattdessen greife ein Ausgleichsmechanismus. Der finanzielle Nachteil für Betreiber von Solaranlagen werde dadurch begrenzt.

Biogasanlagen: „Verbesserte Anschlussperspektive“

Für Biogasanlagen, deren erste Förderperiode ausläuft, schafft das Gesetzespaket nach Angaben des Ministeriums eine „deutlich verbesserte Anschlussperspektive“. Dies betreffe vor allem Anlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgung. Um mehr Anlagen die Chance auf eine Anschlussförderung zu geben, werden die Ausschreibungsmengen um 75 Prozent erhöht.  So wurde das Ausschreibungsvolumen für 2025 auf 1.300 Megawatt (MW) und für 2026 auf 1.126 MW erhöht. Zudem wurde der Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt erhöht und die zweite Vergütungsperiode verlängert.

Darüber hinaus erfolgt ein Systemwechsel: Statt der Bemessungsleistung werden die förderfähigen Betriebsstunden zur maßgeblichen Einheit.

Beim Ausbau der Windenergie an Land zielt die Reform auf mehr Steuerung und Akzeptanz. So soll im Bundes-Immissionsschutzgesetz die erleichterte Beantragung eines Vorbescheids für Windenergieanlagen an Land nach § 9 Abs. 1a BImSchG angepasst werden. Damit soll verhindert werden, dass durch einen Vorbescheid Flächen gesichert werden, die langfristig nicht mehr für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Für das sogenannte Repowering – den Ersatz alter durch neue Anlagen – bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

KWK auch für unvermeidbare Abwärme

Die vierte Säule betrifft die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). KWK-Anlagen sollen auch dann gefördert werden können, wenn sie erst nach 2026 in Betrieb genommen werden – vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt liegt bereits eine Genehmigung vor. Bisher ist die Förderung von neuen oder modernisierten KWK-Anlagen nur möglich, wenn diese bis spätestens 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Neu ist die Ausweitung auf unvermeidbare Abwärme, was die Regelungen mit dem Wärmeplanungsgesetz harmonisiert.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sprach von einem wichtigen Schritt, ohne den ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht hätte. Allerdings sei die Maßnahme zeitlich eng begrenzt. Es müsse eine Verlängerung bis Mitte der 30er Jahre geben. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass keine neuen fossilen Anlagen mehr gefördert werden dürften.

Mit dem Reformpaket reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien im deutschen Strommix. Die Integration der volatilen Wind- und Solarenergie stellt die Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Durch eine bessere Steuerbarkeit auch kleinerer Anlagen soll das Stromnetz stabilisiert werden.


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320°/dpa/re

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