Belasteter Bauschutt

Keine Deponie in Deutschland wollte den schwach radioaktiven Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis annehmen. Jetzt muss es die Deponie Büttelborn tun. Doch der Streit dürfte noch nicht zu Ende sein.

AKW-Rückbau: Deponie Büttelborn muss Bauschutt annehmen


Beim Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks Biblis fallen eine Million Tonnen Bauschutt an. Jetzt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden: Die Südhessische Abfallverwertungs GmbH (SAVAG) muss 3.200 Tonnen schwach radioaktiven Bauschutt auf ihrer Deponie in Büttelborn annehmen.

Damit ist der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Deponiebetreiberin und dem Regierungspräsidium Darmstadt beendet. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung zur Einlagerung des Materials, dessen Strahlenbelastung unter zehn Mikrosievert liegt.

Doch das Urteil wirft neue Fragen auf. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), der als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für den Kreis Bergstraße zuständig ist, kritisiert die Preisgestaltung der Deponie Büttelborn. Was die Deponie im Nachbarkreis Groß-Gerau als Entgelt für eine Tonne Bauschutt verlange, sei meilenweit von den üblichen Preisen entfernt und solle wohl eine Ablagerung verhindern, sagte der Vorstandsvorsitzende des ZAKB, Matthias Schimpf.

Vollstreckung ab sofort möglich

Die Vorgeschichte des Konflikts reicht ins Jahr 2022 zurück. Damals suchten das Umweltministerium und das Regierungspräsidium Darmstadt händeringend nach einer Deponie für den Bauschutt. Keine der bundesweit angefragten Anlagen erklärte sich zur Aufnahme bereit. Das Regierungspräsidium Darmstadt beauftragte daraufhin die Deponie Büttelborn mit der Ablagerung.

Die Entscheidung für den Standort Büttelborn im Kreis Groß-Gerau löste massive Proteste aus. Der Kreistag lehnte die Einlagerung in einer Sondersitzung einstimmig ab. Die Betreiberin der Büttelborner Deponie, die Südhessische Abfallverwertungs GmbH (SAVAG), und der Eigentümer des Deponiegeländes, die Riedwerke Kreis Groß-Gerau, klagten gegen die Entscheidung.

Beide Klagen wurden jedoch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Die Klage der Riedwerke sei bereits mangels Klagebefugnis unzulässig. Die Klage der Deponiebetreiberin sei verspätet begründet worden. Daher könne der Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt sofort vollzogen werden.

Weitere Klage angekündigt

„Mit der Entscheidung ist der Sofortvollzug da“, räumte Schimpf ein. Dennoch kündigt ZAKB-Chef Schimpf weitere rechtliche Schritte an, sollte es zu keiner Einigung über die Entsorgungskosten kommen. „Wenn wir uns mit Büttelborn nicht über ein Entgelt einigen, dann muss das Land eine Entscheidung treffen. Wenn das Land nichts macht, werden wir gegebenenfalls noch einmal klagen.“

Die Kritik richte sich nicht gegen die Bürgerinitiative, die gegen die Bauschuttdeponie protestiert. Diese habe ihre demokratischen Rechte wahrgenommen, so Schimpf. Die Kritik richte sich gegen den Büttelborner Bürgermeister Marcus Merkel (SPD), den Kreis, das Regierungspräsidium Darmstadt und das Land.

320°/re/dpa

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