Einwegverpackungen
Erst Tübingen, jetzt Konstanz, bald vielleicht 120 weitere Städte: Kommunale Verpackungssteuern sind auf dem Vormarsch. Umweltministerin Lemke begrüßt den Vorstoß.
Verpackungssteuer: Lemke begrüßt Pläne in mehreren Städten
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat sich positiv zur geplanten Einführung von Steuern auf Einwegverpackungen in mehreren deutschen Städten geäußert. „Ich begrüße es, wenn viele Kommunen dem Beispiel Tübingens folgen und kluge lokale Lösungen finden“, sagte Lemke der Deutschen Presse-Agentur.
Zu Jahresbeginn hatte Konstanz eine Verpackungssteuer eingeführt. In Freiburg, Bremen und anderen Städten laufen die Vorbereitungen schon länger. Vorbild ist die Stadt Tübingen, die eine Abgabe auf den Verbrauch von Einwegverpackungen und -geschirr für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen erhebt. Danach sind für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Einweggeschirr wie Pommesschalen 50 Cent und für Einwegbesteck und sonstige Hilfsmittel wie Strohhalme 20 Cent zu entrichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Januar eine Beschwerde gegen diese Steuer zurückgewiesen – und damit Rechtssicherheit für andere Städte geschaffen, dem Tübinger Beispiel zu folgen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in eigenen Umfragen in den vergangenen zwei Jahren 120 Städte ermittelt, die sich eine solche Steuer vorstellen könnten.
Verpackungssteuer auf Bundesebene „nicht durchsetzbar“
Dass eine solche Steuer bundesweit erhoben werden könnte, hält Lemke „derzeit für politisch nicht durchsetzbar“. Es sei aber dringend notwendig, weniger Müll zu produzieren und den vorhandenen Müll wieder in den Kreislauf zurückzuführen. Eine Steuer sei nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um den Plastikmüll einzudämmen.
Wichtig sei es, die Unternehmen, die solche Produkte herstellen, mit zur Kasse zu bitten. „Für die Lösung der meisten Umweltprobleme sollte das Verursacherprinzip der Grundsatz sein“, sagte Lemke. „Diejenigen, die die Dinge produzieren und in Umlauf bringen, werden mit in die Verantwortung genommen, was am Ende des Tages damit passiert.“
„Starke Stellschraube für sauberes Wasser“
Dies geschehe bereits auf verschiedenen Ebenen. So müssten sich Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika künftig erstmals an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligen, die durch ihre Produkte entstehen. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in deutsches Recht wird nach Angaben des Umweltministeriums derzeit vorbereitet.
Über die „vierte Reinigungsstufe“, wie die Reinigung von nur schwer zu entfernenden Spurenstoffen in Kläranlagen genannt wird, sei „seit 30 Jahren“ diskutiert worden, sagte Lemke. „Jetzt kommt sie endlich in Gang, weil die Unternehmen das mitfinanzieren.“
Die Technik sei vorhanden, nun müsse sie in die Praxis umgesetzt werden. Das sei eine „starke Stellschraube für sauberes Wasser“, erklärte die Ministerin. In der kommenden Legislaturperiode müsse dieser Weg fortgesetzt werden.