Dienstwagen
NRW-Ministerin Ina Scharrenbach fuhr ein Hybridauto – und ist jetzt wieder mit einem Verbrenner unterwegs. Auch ihr Kollege Nathanael Liminski ist wieder auf Diesel umgestiegen. Das sei besser für das Klima.
Minister tauschen Hybrid-Autos wieder gegen Diesel
Gegen den Trend: Die nordrhein-westfälische Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) und NRW-Europaminister Nathanael Liminski (CDU) haben ihre Hybrid-Dienstwagen wieder gegen reine Verbrenner getauscht. Das sei unter dem Strich klimafreundlicher, argumentieren sie.
Scharrenbach hatte nach Angaben eines Sprechers von Mai 2023 bis Oktober 2024 einen Audi 8 LTFSI 60 e quattro als Dienstwagen. Inzwischen fährt sie einen Audi A8 mit Dieselmotor. Ein baugleiches Modell nutzt inzwischen auch Liminski, der zuvor mit einem BMW 750 e xDrive unterwegs war.
Zur Entscheidung Scharrenbachs sagte ein Sprecher ihres Ministeriums, der Dienstwagen lege jährlich 90.000 Kilometer zurück: „Wenig kurze Strecken, die elektrisch gefahren werden können, das höhere Gewicht des Hybrid-Dienstwagens und der dadurch höhere Benzinverbrauch haben dazu geführt, dass ein Dienstwagenwechsel durchgeführt wurde. Der aktuelle Dienstwagen hat eine höhere Reichweite, kann somit kraftstoffsparender und damit CO2-schonender eingesetzt werden.“ Ähnlich sei es auch bei Liminski gewesen, hieß es aus seinem Ressort.
Auch Wüst und Reul fahren Diesel
Tatsächlich ist ansonsten fast das gesamte Kabinett mit Hybrid- oder Elektroautos unterwegs. Nach einer aktuellen Aufstellung der Staatskanzlei fahren neben Scharrenbach und Liminski nur noch Innenminister Herbert Reul (CDU) und Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) Diesel-Audis – weil beide gepanzert sind und es diese Sondermodelle nur als Verbrenner gibt.
Alle anderen Ministerinnen und Minister fahren vollelektrisch in BMW i7 xDrive 60-Autos oder in Hybridmodellen vom Typ Audi A8 L 60 TFSI e oder S 350 d 4Matic unterwegs.
Ein Sprecher der Staatskanzlei betonte: „Grundsätzlich sind bei der Beschaffung von neuen, zur persönlichen Nutzung zugewiesenen Dienstkraftfahrzeugen rechtliche und praktische Rahmenbedingungen einzuhalten, wie beispielsweise vergaberechtliche Vorgaben, Verfügbarkeiten am Automobilmarkt und individuelle Mobilitätsbedarfe wie zum Beispiel Reichweiten- und Terminmanagement, Jahreskilometerleistung.“ Die Auswahl des Fahrzeugs obliegt letztlich jedem Dienstwagenberechtigten selbst.



