Urteil
Das Verwaltungsgericht Köln hat Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingestuft. Vorausgegangen war die Klage eines Lebensmitteleinzelhändlers. Nun prüft das Bundesverwaltungsgericht den Sachverhalt.
Gericht: Permanenttragetaschen sind lizenzpflichtige Verpackungen
Einzelhändler, die Permanenttragetaschen anbieten, sollten sich darauf einstellen, künftig für das Recycling dieser Taschen aufkommen zu müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Unternehmens aus dem Lebensmitteleinzelhandel gegen einen Einordnungsbescheid der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen. Demzufolge würden Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen eingestuft, teilt die ZVSR mit.
Permanenttragetaschen werden mittlerweile an vielen Kassen angeboten – sei es im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogerien, Bau- und Gartenmärkten oder anderen Einzelhandelsgeschäften. Hätte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Bestand, müssten sich die Inverkehrbringer solcher Tragetaschen an einem dualen System beteiligen und für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tragetaschen ein Lizenzentgelt zahlen.
Laut ZVSR hat das Verwaltungsgericht die Sprungrevision zugelassen, das Revisionsverfahren sei bereits anhängig. Damit wird das erstinstanzliche Urteil nun direkt in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft. „Wird dieses dort bestätigt, wäre rechtsverbindlich geklärt, dass alle Unternehmen, die diese Tragetaschen an ihre Kunden abgeben, das Recycling dieser finanzieren müssen“, so die Zentrale Stelle.