Unterlassungsklagen

kostenpflichtig
64 Unterlassungserklärungen gegen Unternehmen wegen irreführender Werbung hat die Deutsche Umwelthilfe bisher erwirkt. Jetzt klagt die Umweltorganisation gegen fünf weitere Unternehmen.

Umwelthilfe verklagt fünf Unternehmen wegen Umweltwerbung


Wegen möglicherweise irreführender Werbung mit Umweltvorteilen zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen fünf namhafte Unternehmen vor Gericht. Betroffen sind die Konzerne Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom, teilt

320°/dpa

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