Salzhaltige Abwässer

Wohin mit den salzhaltigen Abwässern der Kaliindustrie im thüringisch-hessischen Grenzgebiet? Eine lange diskutierte Variante hat sich nun zerschlagen.

Entsorgung von K+S-Abwässern bleibt ein Problem


Das Regierungspräsidium Kassel hat dem Düngemittelhersteller K+S die Genehmigung für die geplante Einleitung salzhaltiger Abwässer in das stillgelegte Bergwerk Springen in Thüringen verweigert. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte, wurde dem Vorhaben bereits im Februar gegenüber dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) „das erforderliche Einvernehmen versagt“.

Die Entsorgung der salzhaltigen Abwässer, die bei der Kaliproduktion anfallen, bereitet dem Kasseler Düngemittelkonzern seit Jahren Probleme. Bisher wurde ein Großteil davon in den Fluss Werra geleitet. K+S ist vor allem im thüringisch-hessischen Grenzgebiet mit der Förderung von Kalisalzen für die Düngemittelproduktion aktiv, unter anderem im thüringischen Werk Unterbreizbach.

Fehlender Nachweis

Als Alternative zur Einleitung in die Werra war die Verbringung in die stillgelegte Grube Springen in Thüringen vorgesehen. Damit sollten auch Arbeitsplätze von Kali-Bergleuten gesichert werden. Das Verfahren dazu läuft bereits seit mehreren Jahren in Thüringen und Hessen.

Das Regierungspräsidium Kassel erklärte dazu: „Nach umfassender behördlicher Prüfung unter Hinzuziehung eines spezialisierten Gutachterbüros sowie mehreren Erörterungsterminen mit dem Unternehmen und dem TLUBN konnte das Einvernehmen zu dem in Thüringen geführten Genehmigungsverfahren letztlich nicht erteilt werden.“

K+S habe demnach nicht nachweisen können, dass die Barriere durch einen Sicherheitspfeiler zwischen dem hessischen und dem thüringischen Grubenfeld auch bei einer dauerhaften Einleitung von Salzabwässern gewährleistet sei. Wegen der nahe gelegenen Untertagedeponie Herfa-Neurode gelten laut dem Sprecher „besonders hohe Prüfmaßstäbe zur Langzeitsicherheit“.

Das Genehmigungsverfahren war auf Antrag der K+S Minerals and Agriculture GmbH bereits 2020 beim TLUBN als zuständiger Bergbehörde in Thüringen beantragt worden. Aufgrund eines Staatsvertrages über den länderübergreifenden Kalibergbau im Werra-Revier ist für eine Genehmigung das Einvernehmen zwischen den Behörden in Thüringen und Hessen herzustellen.

320°/re

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