Genehmigungsverfahren

Wenige Monate statt mehrere Jahre: Die Bundesregierung will die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien deutlich verkürzen und hat dazu einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Die Verfahren sollen auch einfacher und digitaler werden.

Berlin beschleunigt Genehmigungen für erneuerbare Energien


Die Bundesregierung will bei der Energiewende das Tempo erhöhen. Ein am Dienstag vom Kabinett verabschiedeter Gesetzesentwurf soll die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien spürbar beschleunigen. Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf als sogenannte Formulierungshilfe eingebracht. Mithilfe dieses Instruments können die Koalitionsfraktionen die Initiative zügig in den Deutschen Bundestag einbringen. Das erklärte Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

Kern des Vorhabens sind verbindliche Höchstfristen für immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Verfahren. Je nach Art und Umfang des Projekts sollen Genehmigungen künftig zwischen einem Monat und maximal zwei Jahren dauern. Zudem wird für Antragsteller eine erhebliche Vereinfachung eingeführt: Eine einheitliche Stelle soll als zentraler Ansprechpartner fungieren, der das gesamte Verfahren koordiniert und bei Bedarf weitere Behörden einbindet.

Ein weiterer entscheidender Baustein ist die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Ab dem 21. November 2025 müssen sämtliche Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien verpflichtend elektronisch abgewickelt werden. Dieser Schritt soll die Effizienz steigern und die Transparenz für alle Beteiligten erhöhen.

Grafik: picture alliance/dpa-Infografik

„Dieses Gesetz ist ein Beitrag meines Ministeriums zur Planungsbeschleunigung und setzt zugleich einen Punkt aus dem Sofortprogramm der Koalition um“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Der Minister betonte die doppelte Zielsetzung der Initiative: „Wir erleichtern Antragsstellern mit vereinfachten und beschleunigten Zulassungsverfahren die Arbeit und setzen verstärkt auf Digitalisierung. Zugleich bleibt eine angemessene Prüfung von Umweltbelangen gewahrt.“

Die Gesetzesinitiative ist keine rein nationale Anstrengung. Sie dient der Umsetzung der überarbeiteten EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, bekannt als RED III (Renewable Energy Directive). Diese im Jahr 2023 novellierte Richtlinie ((EU) 2018/2001) gibt das ambitionierte Ziel vor, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Richtlinie die Mitgliedstaaten explizit auf, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu ergreifen.

Für Deutschland ist die zügige Umsetzung von RED III von strategischer Bedeutung. Die nationalen Klimaziele, die im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind, sehen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 vor. Der massive Ausbau von Wind- und Solarenergie ist dafür ein unverzichtbarer Pfeiler.

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen verdeutlicht die Dringlichkeit. Zwar lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 bereits bei rund 52 Prozent. Betrachtet man jedoch den gesamten Bruttoendenergieverbrauch, der auch die Sektoren Wärme und Verkehr einschließt, so betrug der Anteil lediglich etwa 22 Prozent. Diese Diskrepanz zeigt, dass die eigentliche Transformation in den Verbrauchssektoren jenseits der reinen Stromerzeugung noch am Anfang steht.

320°/re

Mehr zum Thema
„Wer Kreislaufwirtschaft möchte, muss diese auch kaufen“
Industriestrompreis: BDE legt Gutachten zur CISAF-Aufnahme vor
Recyclingverbände warnen vor Stopp der Abfallverbringung
Reiche setzt auf Biomethan aus der Ukraine
EU-Altfahrzeugverordnung passiert die Ausschüsse
Fragen und Antworten zur Reform des Heizungsgesetzes
Potsdam stimmt über Verpackungssteuer ab
Hamburg will Schiffsrecycling-Standort werden