Stichproben
Die geltende Rechtslage ist eindeutig, doch die Realität sieht anders aus. Drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten in Supermärkten und Drogerien gibt es offenbar noch immer massive Versäumnisse.
Elektroaltgeräte-Rücknahme im Handel: „Ein Armutszeugnis“
Es war ein Versprechen für mehr Verbraucherfreundlichkeit und ein weiterer Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Seit drei Jahren sind große Supermärkte und Drogerien gesetzlich verpflichtet, kleine Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Doch die Realität an der Ladenkasse sieht laut Stichproben der Deutschen Umwelthilfe anders aus.
Zwischen April und Mai hat die Umweltorganisation 21 Filialen von neun großen Supermarkt- und Drogerieketten überprüft. Das Ergebnis: In fast der Hälfte der besuchten Märkte war eine Rückgabe von Elektroaltgeräten nicht möglich. Oftmals fehlten zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher, was auf ein systematisches Problem hindeutet.
Als Konsequenz aus den Testergebnissen will die DUH Klagen gegen Edeka, Aldi Nord, Netto und die Drogeriemarktkette Müller einreichen. In der Vergangenheit konnte die Organisation bereits in fünf ähnlichen Fällen Erfolge erzielen. Märkte der Ketten Rewe, Edeka und Norma gaben nach Abmahnungen strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichteten sich damit zur zukünftigen Einhaltung der Gesetze.
Für Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, sind die Ergebnisse inakzeptabel. „Es ist ein Armutszeugnis, dass auch drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Rücknahmepflicht in fast der Hälfte der von uns getesteten Supermarkt- und Drogeriemarktfilialen keine Elektroaltgeräte abgegeben werden konnten“, so Metz. Sie kritisiert eine „Blockadehaltung der Märkte“. „Fehlende Verbraucherinformationen zeigten, dass „kein Wille besteht, Kundinnen und Kunden die Abgabe von Elektroschrott zu ermöglichen“.
Die Kritik der DUH richtet sich nicht auch an die Politik. „Gegen diese Blockadehaltung der Märkte müssen die Vollzugsbehörden der Bundesländer endlich hart durchgreifen“, fordert Metz. Zudem müsse Bundesumweltminister Carsten Schneider im Rahmen der anstehenden Novellierung des Elektrogesetzes die Vorgaben für den Handel fundamental verbessern, um Verbrauchern ausreichend und gut kommunizierte Rückgabestellen zu garantieren.
„Gut sicht- und lesbare Hinweisschilder“
Das ElektroG verpflichtet seit Juli 2022 Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern zur kostenlosen Rücknahme von kleinen Elektroaltgeräten mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern. Einige Unternehmen argumentieren jedoch mit einer vermeintlich zu kleinen Verkaufsfläche, um sich der Pflicht zu entziehen, erklärt die DUH. Zudem sei es für Kunden nahezu unmöglich, rücknahmepflichtige von nicht rücknahmepflichtigen Märkten zu unterscheiden.
„Häufig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Supermärkten das Kassenpersonal ansprechen, um alte Elektrogeräte abzugeben“, erklärt Marieke Hoffmann, Kreislaufwirtschaftsexpertin bei der DUH. Dies führe oft zu unbefriedigenden Situationen, vor allem, wenn das Personal nicht geschult sei und es zu langen Wartezeiten komme. „Für eine gute Rücknahmepraxis braucht es im Eingangsbereich, an den Verkaufsregalen für Elektrogeräte und im Kassenbereich gut sicht- und lesbare Hinweisschilder, auf die sich Kundinnen und Kunden beziehen können“, so Hoffmann. „Am besten sind professionelle Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches oder eine persönliche Abgabemöglichkeit an geschulte Mitarbeitende.“