Gesetzentwurf
Ein neuer Gesetzentwurf soll irreführende Umweltwerbung unterbinden. Vor allem die Werbung mit CO2-Kompensationen wird eingeschränkt. Und auch die geplante Obsoleszenz soll eingedämmt werden.
Bundesregierung will gegen „Greenwashing“ vorgehen
Die Bundesregierung leitet ein schärferes Vorgehen gegen irreführende Umweltversprechen in der Produktwerbung ein. Ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichter Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung vager Begriffe wie „klimafreundlich” oder „nachhaltig” streng zu regulieren. Mit dem Vorhaben setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die den Schutz von Verbrauchern im Kontext der ökologischen Transformation stärken sollen.
Anlass ist die zunehmende Beliebigkeit von Umweltaussagen, die das Vertrauen der Verbraucher untergraben und den fairen Wettbewerb verzerren. „‚Klimafreundlich‘, ‚biologisch abbaubar‘ oder ‚CO2-neutral‘: Solche Werbeaussagen klingen positiv, aber oft ist unklar, was genau sich dahinter verbirgt“, erklärt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass Unternehmen für solche Behauptungen konkrete Nachweise erbringen müssen.
So sollen zukünftig allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ nur noch dann zulässig sein, wenn die werbende Firma eine herausragende Umweltleistung für das gesamte Produkt belegen kann. Trifft die positive Eigenschaft nur auf einen Teilaspekt zu, etwa die Verpackung, darf dies nicht mehr für das gesamte Produkt suggeriert werden.
Auch Versprechen, die in die Zukunft gerichtet sind, werden an die Kandare genommen: Eine Aussage wie „bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig“ erfordert künftig einen detaillierten und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan.
Besonders ins Visier nimmt der Gesetzgeber die Werbung mit der Kompensation von Treibhausgasen. Die Praxis, Produkte als „klimaneutral“ zu bewerben, soll für unzulässig erklärt werden, wenn die „Klimaneutralität“ des Produktes durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird. Begründet wird dies damit, dass solche Aussagen besonders irreführend sind, da sie eine tatsächliche Neutralität suggerieren, die oft nicht durch Reduktion der eigenen Emissionen, sondern lediglich durch externe und in ihrer Wirksamkeit umstrittene Kompensationsprojekte erreicht wird.
Keine „bedeutungslosen Worthülsen“
Auch dem Wildwuchs an Nachhaltigkeitssiegeln will die Regierung ein Ende setzen. Dem Entwurf zufolge müssen ökologische oder soziale Gütesiegel künftig entweder von staatlichen Stellen vergeben werden oder auf einem transparenten Zertifizierungssystem basieren. Ein solches System muss zwingend eine Überprüfung durch unabhängige Dritte vorsehen, wodurch reine Selbstzertifizierungen durch Unternehmen ausgeschlossen werden. Diese Regelung gilt branchenübergreifend und soll die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit für Verbraucher erhöhen.
Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzesvorhabens richtet sich gegen die sogenannte geplante Obsoleszenz, die ein Kernproblem für die Kreislaufwirtschaft darstellt. Die Bewerbung von Produkten mit einer bewusst begrenzten Haltbarkeit soll verboten werden, sofern dem Verkäufer dies bekannt ist. Als Beispiel werden Elektrogeräte genannt, bei denen Hersteller wissentlich minderwertige Bauteile verbauen, um die Lebensdauer des Produkts künstlich zu verkürzen und Neukäufe zu provozieren.
Die Justizministerin betont die doppelte Zielrichtung der Initiative. „Wir sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können und der Wettbewerb mit Umweltaussagen fair ist“, so Hubig. Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Umweltaussagen „zu bedeutungslosen Worthülsen verkommen“.




