Herstellerverantwortung
Eine neue EU-Richtlinie will die Verursacher für Medikamentenrückstände im Abwasser zur Kasse bitten. Doch die Pharmaindustrie wehrt sich mit Klagen. Nun mischen sich auch die Verbände VKU und BDEW ein – als Streithelfer der Gegenseite.
Streit um Kosten für Abwasserreinigung geht vor EU-Gericht
Das Verursacherprinzip ist eine tragende Säule der Umweltpolitik: Wer die Umwelt belastet, soll für die Beseitigung der Schäden aufkommen. Selten jedoch führte die Umsetzung dieses Grundsatzes zu einem derart fundamentalen Konflikt wie jetzt bei der Reinigung des Abwassers. Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Pharma- und Kosmetikfirmen, ihre Abwässer zu reinigen. Diese reagieren mit einer Klagewelle, die den Streit bis vor das Gericht der Europäischen Union (EuG) trägt.
Seit Anfang des Jahres ist die überarbeitete EU-Richtlinie „über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ in Kraft. Sie führt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ein, was zur Folge hat, dass Pharma- und Kosmetikkonzerne künftig für die Folgekosten ihrer Produkte aufkommen sollen. Konkret bedeutet das, dass sie mindestens 80 Prozent der Ausgaben für eine zusätzliche, vierte Reinigungsstufe in den Kläranlagen tragen sollen.
Doch die Industrie läuft Sturm gegen diese Regelung. Zahlreiche Pharmaunternehmen haben vor dem Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht, um die Bestimmungen zur Herstellerverantwortung zu kippen. Das Gericht der Europäischen Union bildet gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Gerichtshof der Europäischen Union. Das Gericht ist die Vorinstanz des EuGH und behandelt vor allem Klagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in bestimmten Fällen auch von Mitgliedstaaten gegen Handlungen der EU-Organe.
VKU und BDEW wollen als Streithelfer auftreten
Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, sind insgesamt 16 Nichtigkeitsklagen anhängig. Mit einer solchen Klage kann die Gültigkeit von Rechtsakten von EU-Organen überprüft werden. Die Kläger erhalten dabei Rückendeckung von ihren Branchenverbänden.
Auf der Gegenseite formiert sich nun eine Allianz der Wasserwirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wollen in dem Rechtsstreit als sogenannte Streithelfer auftreten. Ihr Ziel ist es, das Europäische Parlament und die EU-Länder zu unterstützen und somit „die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Wasserwirtschaft in dem Verfahren sicherzustellen“, wie die Verbände mitteilten. Über ihren Antrag auf Zulassung als Streithelfer muss das Gericht noch entscheiden.
Die Fronten sind klar abgesteckt. Ohne die Beteiligung der Hersteller, so die Befürchtung der kommunalen Seite, blieben die Kosten für die aufwendige Reinigung des Abwassers an den Städten und Gemeinden hängen. Der Deutsche Städtetag hat sich bereits kritisch positioniert und eindringlich davor gewarnt, dass am Ende die Gebührenzahlerinnen und -zahler die Rechnung für die Beseitigung der Mikroschadstoffe begleichen müssten.
Pharmaindustrie: Produktion droht unwirtschaftlich zu werden
Die Pharmaindustrie zeichnet ein anderes Szenario. Der Verband Pro Generika fürchtet Milliardenkosten, die zu einer Verschärfung der bereits existierenden Arzneimittelengpässe in Deutschland führen könnten. Das Problem liegt im deutschen Erstattungssystem: Die Preise für viele Medikamente können nicht ohne Weiteres erhöht werden. Die Produktion einiger Präparate drohe dadurch unwirtschaftlich zu werden, so die Argumentation.
Besonders prägnant wird dies am Beispiel von Metformin. Die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer jetzigen Form würde, so die Prognose, zu einem Rückzug von Herstellern führen. Die Konsequenz wäre, dass fast drei Millionen Patientinnen und Patienten auf teurere Therapiealternativen ausweichen müssten.
Der Streit um die Kostenverteilung hat damit eine grundsätzliche Dimension erreicht. Er berührt nicht nur die finanzielle Verantwortung für den Umweltschutz, sondern auch die Stabilität der Arzneimittelversorgung und die Preisgestaltung im Gesundheitswesen. Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union wird daher weit über die Wasserwirtschaft und die Pharmabranche hinaus Signalwirkung entfalten.










