Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung sollte das Baustoffrecycling voranbringen. Doch nun schlagen acht Wirtschaftsverbände Alarm: Seit Inkrafttreten der Verordnung sei der Einsatz von Sekundärbaustoffen sogar zurückgegangen.

Brandbrief nach Berlin: Verordnung bremst Kreislaufwirtschaft am Bau aus


Die Ersatzbaustoffverordnung, die eigentlich den Einsatz von Recyclingmaterial am Bau fördern sollte, bewirkt offenbar das Gegenteil. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2023 ist der Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe laut ersten Erhebungen aus der Branche spürbar gesunken. Dabei ist das Potenzial gewaltig und für eine ressourcenschonende Bauwirtschaft unverzichtbar. Der deutsche Bausektor verbraucht jährlich rund 600 Millionen Tonnen mineralischer Rohstoffe. Bereits heute könnten Sekundärbaustoffe, die aus Recycling und industriellen Nebenprodukten wie Schlacken gewonnen werden, ein Fünftel dieses Bedarfs decken.

Ein breites Bündnis aus neun Verbänden sieht dieses Potenzial durch regulatorische Fehlsteuerungen nun gefährdet. In einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich die Verbände deshalb an die Bundesministerien für Bau, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft. Ihre zentrale Botschaft: Ohne Korrekturen am Regelwerk droht die Baustoffwende zu scheitern. Zu den Unterzeichnern gehören die Entsorgerverbände BDE, bvse und DGAW, die Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen (ITAD), die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) sowie das FEhS Institut für Baustoff-Forschung, der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und die Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken (GGMHS).

Nach Einschätzung der Verbände haben die neuen Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung zu erheblicher Verunsicherung und neuen Hürden in der Praxis geführt. Die Unterzeichner kritisieren unter anderem die schleppende Evaluierung der Verordnung durch die Politik. Obwohl das Regelwerk eine Überprüfung binnen zwei Jahren vorsieht, sei diese mit erheblicher Verzögerung beauftragt worden. Ein Teil der Ergebnisse würde daher erst 2027 vorliegen, was „nicht akzeptabel“ sei, da die Verbände bereits im Sommer vergangenen Jahres eigene, praxistaugliche Analysen mit alarmierenden Resultaten vorgelegt hätten.

Kritik üben die Verbände auch an der rechtlichen Einstufung der Materialien. Solange gütegesicherte Sekundärbaustoffe als „Abfall“ gelten, unterliegen sie strengen Auflagen bei Transport und Lagerung und kämpfen mit Vorbehalten bei Bauherren. Die Verbände fordern daher eine klare Anerkennung als „Produkt“, sobald die Materialien definierte Qualitätsstandards erfüllen.

Die grundsätzlichen Regelungen hierfür finden sich zwar im Kreislaufwirtschaftsgesetz, doch aus Sicht der Verbände fehlt es an einer konkretisierenden Verordnung, die alle relevanten Materialien, Materialklassen und Einsatzgebiete umfasst. Wenn ein Sekundärbaustoff strenge technische Anforderungen für den Einbau in ein Bauwerk erfülle, dürfe seine Vermarktung nicht durch eine Abfallklassifizierung behindert werden, so die Argumentation.

Blockade bei Ausschreibungen und im Beton

Ein weiteres Ärgernis für die Branche ist die Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Trotz der im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 45 KrWG) verankerten Bevorzugungspflicht für umweltfreundliche und recyclingfördernde Erzeugnisse würden Sekundärbaustoffe in Ausschreibungen immer noch explizit ausgeschlossen. Die Verbände fordern daher justiziable Formulierungen im Gesetz, die eine Umgehung dieser Vorgabe unmöglich machen.

Auch bei der Herstellung von Zement und Beton behindern aktuelle Regelungen den Fortschritt. Insbesondere die Bewertung der Feststoffgehalte in den Sekundärrohstoffen ist laut den Verbänden nicht zielführend, da der Gesamtgehalt eines Stoffes kaum Aussagekraft über dessen tatsächliche Umweltverträglichkeit im fertigen Bauteil habe. „Hier sind Anpassungen erforderlich, auch um im Zuge der Transformation der Industrie zu weitgehend CO2-neutralen Herstellungsverfahren erzeugte Sekundärbaustoffe zukünftig ressourcen- und klimaschonend einsetzen zu können“, so die Verbände.

320°/re

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