Emissionshandel

Künftig soll auch der CO2-Ausstoß von Müllverbrennungsanlagen bepreist werden. Doch die Ausgestaltung sorgt für Unsicherheit unter den Anlagenbetreibern. Sie warnen vor unkalkulierbaren Kosten.

Unsicherheit über CO2-Preis: Müllverbrenner warnen vor Planungschaos


Die Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen sehen sich mit Kostenbelastungen in ungewisser Höhe konfrontiert. Anlass ist eine bevorstehende Ermächtigungsverordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV), die in dieser Woche im Bundeskabinett ohne parlamentarische Beratung verabschiedet werden soll. Die Verordnung sieht vor, dass künftig auch die Müllverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufgenommen wird.

Folglich müssten die Anlagenbetreiber ab Januar 2027 für den Ausstoß von Kohlendioxid entsprechende CO2-Zertifikate erwerben. Vorgesehen ist dabei, dass sich die Preisbildung für diese Zertifikate an das neue europäische Emissionshandelssystem EU-ETS II anlehnt. Doch dieses startet erst frühestens 2027. Zugleich sind dessen Konturen noch unscharf. Laut ITAD schlägt sich diese Unsicherheit in extremen Preisspannen nieder: Modellrechnungen prognostizieren Kosten zwischen 45 und 380 Euro pro Tonne CO2, wobei die meisten von Preisen jenseits der 100-Euro-Marke ausgehen.

Für die Entsorgungswirtschaft hätte das womöglich zur Folge, dass die Kosten für die Emissionszertifikate die eigentlichen Entsorgungskosten pro Tonne Abfall übersteigen. Eine verlässliche Planungsgrundlage für die Preisgestaltung, insbesondere bei Gewerbeabfällen, fehle somit, erklärt die ITAD „Die Erstellung von validen Wirtschaftsplänen ab 2027, die als Grundlage für die Gebührenkalkulation dienen, ist somit nicht möglich.“ Investitionsentscheidungen, etwa zur weiteren Nutzung von Abwärme oder zu anderen Klimaschutzmaßnahmen, würden durch die fehlende Planungssicherheit und den bürokratischen Aufwand zusätzlich erschwert.

Um die drohende Planungsunsicherheit abzuwenden, schlägt der Verband einen Kompromiss als Mindestforderung vor. Demnach soll ab dem Jahr 2026 ein Festpreis für die Zertifikate gelten, bis die Europäische Union im Juli 2026 Klarheit darüber geschaffen hat, ob und wie Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in das primäre europäische Emissionshandelssystem EU-ETS I integriert werden. Die Ergebnisse des entsprechenden Impact Assessments muss die EU im Juli 2026 vorlegen.

Noch besser wäre es aus Sicht der ITAD eine ganz andere Lösung: die thermischen Abfallbehandlungsanlagen ganz aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) herauszunehmen.

320°/re

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