EU-Verordnung
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Batterieanpassungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Damit sollen die Vorgaben der EU umgesetzt werden. Doch die Bundesländer fordern weitergehende Schritte wie ein Pfandsystem – was Berlin ablehnt.
Neues Batterierecht: Entwurf ist im Bundestag
Die Bundesregierung macht bei der Neuordnung des deutschen Batterierechts den nächsten Schritt und hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542“ in den Bundestag eingebracht. Damit soll die seit Februar 2024 geltende EU-Verordnung in nationales Recht überführt werden. Die Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Produktion bis zur Entsorgung.
Der Entwurf sieht vor, das alte Batteriegesetz (BattG) durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zu ersetzen. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Darüber hinaus sieht die EU-Batterieverordnung auch eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Der Bundesrat hatte dazu am 11. Juli 2025 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem vor, die Registrierungspflicht für Batteriemarken an EU-Mindestvorgaben anzupassen, die Pflicht zu „digitalen Bildtafeln“ im Onlinehandel zu streichen und eine zentrale Bundesbehörde für bestimmte Aufgaben einzurichten. Zudem bereitet den Ländern die wachsende Brandgefahr durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Akkus Sorge. Aus diesem Grund regte die Länderkammer an, die Einführung einer Pfandlösung zu prüfen, um die Rückgabemoral zu stärken und eine fachgerechte Entsorgung zu sichern.
Die Bundesregierung lehnt alle drei Gesetzesänderungsvorschläge ab, wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestags mitteilt. Sie verweist unter anderem auf die Notwendigkeit, stationären und Onlinehandel bei Informationspflichten gleich zu behandeln, sowie auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für den Vollzug. Eine Pfandpflicht lehnt die Bundesregierung ab, da diese aus ihrer Sicht „organisatorisch und praktisch kaum umsetzbar“ sei. Die Brandgefahr bei Lithium-Ionen-Batterien wolle sie durch geplante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie durch EU-Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien reduzieren.
Der Gesetzentwurf, der nach dem Kabinettsbeschluss vom 18. Juni 2025 nun dem Bundestag vorliegt, soll dort in der Sitzungswoche vom 10. bis 12. September abschließend beraten werden.












