Mehrwegangebotspflicht

Seit dem 1. Januar 2023 sind Restaurants und Cafés verpflichtet, für Speisen und Getränke zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anzubieten. Doch das Angebot ist nach wie vor löchrig. Nun müssen einige Fast-Food-Filialen nachbessern.

Gerichte verurteilen Fast-Food-Ketten zu mehr Mehrweg


Die Landgerichte Berlin und Frankfurt am Main haben Franchisenehmer der Fast-Food-Ketten Nordsee, Burgermeister, Subway und Burger King dazu verurteilt, in den getesteten Filialen ein Mehrwegangebot einzuführen bzw. ihr bestehendes Angebot zu verbessern. Alle Getränke und Speisen, die von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sind, müssten in Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, teilt die Umweltorganisation mit. Testbesuche der DUH hatten zuvor ergeben, dass dies nicht der Fall ist.

In Franchise-Filialen von Nordsee, Burgermeister sowie Subway hätten die DUH-Testpersonen kein Mehrwegangebot vorgefunden, berichtet die Umwelthilfe. Bei einer weiteren Nordsee- und einer Burger King-Filiale sei zwar ein unternehmensübergreifendes Mehrwegsystem beworben worden, allerdings erhielten die Testpersonen im Testzeitraum November 2024 nicht für alle bestellten Produkte einen Mehrwegbecher.

„Insbesondere für die größten Konzerne der Gastronomiebranche sollte es selbstverständlich sein, dass Kundinnen und Kunden überall verlässlich Mehrwegbecher erhalten, weil dort der meiste Verpackungsmüll anfällt“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Stattdessen setzen sie scheinbar immer noch darauf, dass die Mehrwegangebotspflicht kaum bis gar nicht von den zuständigen Landesbehörden überprüft wird. Bundesumweltminister Schneider sollte die von uns aufgezeigten Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht zum Anlass nehmen, um mit einer nationalen Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen klare Anreize zur Mehrwegnutzung zu setzen.“

„Es ist nicht rechtens, wenn Gastronomiebetriebe Erfrischungsgetränke in Einwegbechern in verschiedenen Größen anbieten, aber für Mehrweg nur eine begrenzte Auswahl haben, so wie in einer von uns besuchten Nordsee-Filiale“, ergänzt Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft. „Unser Eindruck verhärtet sich, dass viele große Gastronomiebetriebe offenbar gar nicht wollen, dass Kundinnen und Kunden Mehrweg nutzen.“

320°/re

Mehr zum Thema
Kabinett beschließt neues Verpackungsgesetz