Öffentliche Aufträge

Ein neues Rechtsgutachten zeigt, wie eine nachhaltige Beschaffung bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt werden kann. Der BDE sieht sich bestätigt und fordert nun eine „große Lösung“.

Nachhaltige Beschaffung: BDE stellt Rechtsgutachten vor


Der Paragraf 120a GWB sollte die Wende bringen, doch nun droht ihm das Aus. Im Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) war ursprünglich vorgesehen, ökologische Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung stärker zu verankern. Doch diese Regelung soll gestrichen werden. „Wir verzichten auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung“, erklärte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Anfang August. Der derzeitige Rechtsstand sei ausreichend.

Der Entsorgerverband BDE kritisiert das Vorgehen scharf. Die geplante Streichung des betreffenden Paragrafen „sendet ein völlig falsches Signal und verkennt die strategische Bedeutung von Recyclingmaterialien für Klimaschutz und Versorgungssicherheit“, sagt BDE-Präsidentin Anja Siegesmund. „Schiene, Straße und Schule, die heute nachhaltig gebaut oder erneuert werden, können mit ihrem Potenzial zu einem Turbo für umweltfreundliche öffentliche Beschaffung werden“, so Siegesmund. Recyclingrohstoffe müssten deshalb konsequent ausgeschrieben werden.

Welche rechtlichen Handlungsspielräume es dafür gibt, hat ein Rechtsgutachten der Kanzlei BBH im Auftrag des BDE untersucht. Das Gutachten zeigt, dass bestehende Gesetze wie §§ 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz und 13 Klimaschutzgesetz zwar schon heute Spielräume bieten, etwa für den Einsatz von Recyclingbeton oder grünem Stahl. Doch aufgrund fehlender Verbindlichkeit, mangelnder Durchsetzbarkeit und zu enger Anwendung würden diese Regelungen bislang kaum Wirkung entfalten. Daher brauche es unter anderem eine strukturelle Verankerung im Vergaberecht.

Den größten Hebel aber biete die Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). „Die Einführung eines allgemeinen Grundsatzes der umweltfreundlichen Beschaffung in § 97 Abs. 1 GWB würde ökologische Kriterien verbindlich in allen Phasen des Vergabeverfahrens verankern – von der Bedarfsermittlung bis zum Zuschlag“, heißt es im Gutachten. Gerade im GWB als zentralen Regelungsrahmen des Vergaberechts liegt damit der Schlüssel zu einer durchgreifenden Reform.

„Die große Lösung ist eine Modernisierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“, sagt Siegesmund. „Nur wenn ökologische Anforderungen dort systematisch festgeschrieben werden, wird grüne öffentliche Beschaffung vom guten Vorsatz zum verbindlichen Prinzip. Das ist der Hebel, mit dem wir Klimaschutz, Rohstoffsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen sichern.“

Die nötigen finanziellen Mittel für eine grüne Transformation hat die Politik bereits mobilisiert. Aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ sollen in den kommenden zwölf Jahren bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und den Klimaschutz fließen. Mit diesem Geld will Deutschland seine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erreichen.

320°/re

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