Neue Vorgaben
Das EU-Parlament hat den Weg für die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie freigemacht. Künftig müssen Hersteller von Kleidung für das Recycling aufkommen. Für Lebensmittelabfälle wurden erstmals verbindliche Reduktionsziele festgelegt.
EU-Parlament beschließt Abfallrahmenrichtlinie
Am Dienstag hat das Europäische Parlament die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie endgültig verabschiedet. Mit der Annahme der neuen Richtlinie rücken zwei der ressourcenintensivsten Sektoren in den Fokus: die Lebensmittel- und die Textilindustrie. Die neuen Vorschriften sollen den Druck auf die Mitgliedstaaten und Unternehmen erhöhen, um Abfälle drastisch zu reduzieren.
Im Zentrum der Neuregelung für Lebensmittel stehen erstmals verbindliche, nationale Reduktionsziele, die bis zum 31. Dezember 2030 erreicht werden müssen. So soll der Abfall bei der Verarbeitung und Herstellung von Lebensmitteln um 10 Prozent sinken. Eine deutlich höhere Reduktion von 30 Prozent pro Kopf ist für den Einzelhandel, die Gastronomie sowie für private Haushalte vorgesehen. Als Vergleichsbasis dient die durchschnittlich angefallene Menge in den Jahren 2021 bis 2023.
Darüber hinaus verpflichten die neuen Regeln die EU-Länder, die Weitergabe von Lebensmitteln zu erleichtern. Wirtschaftsbeteiligte, die eine wichtige Rolle bei der Vermeidung und Erzeugung von Lebensmittelabfällen spielen, müssen dazu angehalten werden, unverkaufte, aber noch genießbare Ware gezielt für Spenden zur Verfügung zu stellen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Lücke zwischen Überschuss und Bedarf zu schließen.
Fast-Fashion-Hersteller sollen stärker belastet werden
Eine grundlegende Änderung kommt mit der neuen Abfallrahmenrichtlinie auf die Textilbranche zu. Künftig gilt eine erweiterte Herstellerverantwortung („Extended Producer Responsibility“, EPR). Dieses Prinzip verpflichtet Unternehmen, die Textilien auf dem EU-Markt anbieten, die Kosten für das Sammeln, Sortieren und Recyceln von Alttextilien zu übernehmen. Die Umsetzung muss innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen.
Die Regelung erfasst die gesamte Branche, von Bekleidung und Accessoires über Schuhe bis hin zu Heimtextilien wie Bettwäsche und Vorhängen. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Online-Händler und Produzenten mit Sitz außerhalb der EU. Lediglich Kleinstunternehmen wird eine um ein Jahr verlängerte Frist zur Anpassung gewährt. Die Mitgliedstaaten erhalten zudem die Möglichkeit, solche Systeme auch für Matratzen einzuführen.
Ein besonderes Augenmerk legt die Richtlinie auf das Phänomen der „Fast Fashion“. Die nationalen Behörden sind angehalten, bei der Festlegung der finanziellen Beiträge für die EPR-Systeme die Praktiken von Herstellern ultraschneller Mode zu berücksichtigen. Damit könnten Unternehmen, die auf kurzlebige Kollektionen und geringe Qualität setzen, finanziell stärker belastet werden als Hersteller langlebiger Produkte.
Die Notwendigkeit der neuen EU-Vorgaben belegen die Zahlen zum Abfallaufkommen eindrücklich. Jährlich fallen in der Union fast 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, was einer Pro-Kopf-Belastung von 132 Kilogramm entspricht. Bei den Textilabfällen sind es 12,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Davon entfallen allein 5,2 Millionen Tonnen auf Kleidung und Schuhe – statistisch gesehen wirft jeder EU-Bürger 12 Kilogramm davon pro Jahr weg. Schätzungen zufolge werden weniger als ein Prozent aller Textilien weltweit zu neuen Produkten recycelt.
Nach der finalen Zustimmung des Parlaments muss das Gesetz nun noch von beiden gesetzgebenden Organen unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.













