EU-Taxonomie

Der Versuch Österreichs, die Atomkraft von der grünen Investitionsliste der EU zu streichen, ist vorerst gescheitert. Richter wiesen die Klage Wiens gegen die EU-Taxonomie zurück. Umweltschützer sprechen von einem „schwarzen Tag für das Klima“.

Urteil in Luxemburg: Atomkraft gilt als nachhaltig


Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat am Mittwoch die Klage Österreichs gegen die umstrittene EU-Taxonomie abgewiesen. Damit dürfen Investitionen in Atomkraft und Erdgas unter bestimmten Bedingungen weiterhin als ökologisch nachhaltig eingestuft werden – eine Entscheidung, die bei Umweltschützern auf scharfe Kritik stößt.

Die Taxonomie-Verordnung bildet das Herzstück der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen. Sie fungiert als ein Klassifizierungssystem, eine Art Gütesiegel, das Anlegern und Unternehmen Orientierung geben soll, welche Investitionen tatsächlich zum grünen Umbau der Wirtschaft beitragen. Das erklärte Ziel: privates Kapital gezielt in klimafreundliche Technologien zu lenken und so die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Atomenergie: „Nahezu keine Treibhausgasemissionen“

Österreich hatte in seiner Klage argumentiert, dass die Aufnahme von Atomenergie und fossilem Gas in dieses Regelwerk die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems untergräbt. Die Regierung in Wien warf der Brüsseler Kommission „Greenwashing“ vor – also den Versuch, etwas als klimafreundlich zu etikettieren, was es nach strengen Maßstäben nicht sei. Dieser Vorwurf fand in Luxemburg jedoch kein Gehör.

Die Richterinnen und Richter sahen keinen Grund, die Einschätzung der EU-Kommission zu beanstanden. Die EU-Behörde hatte Atom und Gas als Brückentechnologien für den Übergang eingestuft. Somit können Investitionen in entsprechende Kraftwerke als nachhaltig gelten, sofern sie die aktuell emissionsärmsten verfügbaren Technologien nutzen oder dazu beitragen, klimaschädlichere Energieträger wie Kohle zu ersetzen.

In ihrer Urteilsbegründung führten die Juristen aus, dass die Erzeugung von Atomenergie nahezu keine direkten Treibhausgasemissionen verursache. Gleichzeitig stünden aktuell nicht ausreichend alternative Technologien bereit, um den Energiebedarf in Europa stetig und zuverlässig zu decken. Auch Gaskraftwerke könnten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie die deutlich emissionsintensivere Kohleverstromung verdrängen. Das Klimasiegel sei, so die Richter, Teil eines „schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen“.

Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Taxonomie geklagt hatten, reagierten mit Entsetzen. „Ein schwarzer Tag für das Klima“, erklärte Martin Kaiser, Vorstand von Greenpeace Deutschland. Er befürchtet, dass durch die Einstufung nun Milliardenbeträge in Gas- und Atomprojekte fließen werden, anstatt den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent voranzutreiben. Greenpeace selbst hat eine Klage mit gleicher Stoßrichtung vor dem Europäischen Gericht eingereicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Österreich kann nun die nächsthöhere Instanz, den Gerichtshof der Europäischen Union, anrufen. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens hat der Streit um die Taxonomie bereits eine tiefgreifende Spaltung innerhalb der EU offengelegt: zwischen den Befürwortern der Kernenergie wie Frankreich und den Ländern, die wie Deutschland oder Österreich auf einen atomfreien Weg setzen.

320°/dpa/re

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