Kreislaufwirtschaft
Die Forderungen des Europäischen Parlaments zur Novelle der Altfahrzeugverordnung stoßen beim bvse auf Widerstand. Der Verband fürchtet Nachteile für Autoverwerter und eine Schwächung der Kreislaufwirtschaft.
EU-Altfahrzeugverordnung: bvse gegen Parlamentsvorschläge
Mit der Novellierung der Altfahrzeugverordnung (End-of-Life Vehicles Directive – ELV) will die EU-Kommission die Kreislaufwirtschaft in der Automobilindustrie fördern. Doch die jüngsten Beschlüsse des Europäischen Parlaments zur Umsetzung sorgen beim Entsorgerverband bvse für Bedenken. Der Verband warnt davor, dass die Beschlüsse des Parlaments das Ziel der Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor unterlaufen könnten.
Im Zentrum der Kritik stehen die geplanten Vorgaben für den Einsatz von Rezyklaten in Neufahrzeugen. Die Vorschläge des Parlaments sehen niedrigere Einsatzquoten vor, als sie von der Kommission ursprünglich gefordert wurden. Zudem soll es möglich sein, die Quoten zur Hälfte mit Produktionsabfällen zu erfüllen. „Wenn Hersteller die Quoten mit Produktionsabfällen erfüllen können, entfällt der Druck, Fahrzeuge recyclinggerecht zu konstruieren und Post-Consumer-Materialien zurückzuführen“, betont der Verband. „Damit wird das eigentliche Ziel der ELV-Richtlinie verfehlt.“
Das Parlament fordert, dass sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eine Rezyklateinsatzquote von 20 Prozent gelten soll. Die EU-Kommission hatte eine Quote von 25 Prozent vorgeschlagen. Die EU-Umweltminister hatten sich hingegen für 15 Prozent innerhalb von sechs Jahren, 20 Prozent binnen acht Jahren und schließlich 25 Prozent binnen zehn Jahren ausgesprochen.
„Statt die Kreislaufwirtschaft wirklich voranzubringen, besteht die Gefahr, dass wichtige Ziele aufgeweicht werden“, warnt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Die Recyclingquoten werden abgesenkt, Definitionen erweitert und zentrale Kontrollmechanismen verwässert. Damit werden die Anreize, Post-Consumer-Kunststoffe aus Altfahrzeugen tatsächlich wieder in den Kreislauf zurückzuführen, deutlich geschwächt.“
Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, fordert der bvse zudem eine „Spiegelklausel“. Diese soll sicherstellen, dass Rezyklate aus Drittstaaten nur dann auf die Quoten angerechnet werden, wenn sie denselben Anforderungen und Nachweispflichten unterliegen wie innerhalb der EU. „Freiwillige Selbsterklärungen oder unverbindliche Zusagen sind völlig unzureichend“, stellt der Verband klar. Notwendig seien unabhängige Prüfungen und Auditierungen nach europäischem Standard, um Betrug und Marktverzerrungen zu verhindern.
Gravierende Mängel sieht der Verband auch bei der Neugestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Pläne sehen vor, dass Autoverwerter Verträge mit den Automobilherstellern abschließen müssen. Der bvse kritisiert, dass dies die Demontagebetriebe in eine gefährliche Abhängigkeit drängt und die Kosten für nicht verwertbare Fahrzeugteile vollständig auf sie abwälzt.
Besonders für Komponenten ohne funktionierenden Markt müsse es einen finanziellen Ausgleich geben, auch ohne vertragliche Bindung an die Hersteller. „Statt die Autoverwerter finanziell zu entlasten und die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, wird ihre Marktstellung weiter geschwächt“, kritisiert der Verband.
Lücken bei der Nachverfolgung von Altfahrzeugen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist der Umgang mit dem Verbleib von Altfahrzeugen. Die Pläne des Parlaments beschränken die Kontrolle im Wesentlichen auf den Export. „Damit bleibt weiterhin offen, was mit im Inland abgemeldeten Fahrzeugen geschieht“, so der bvse. „Dies öffnet illegalen Strukturen Tür und Tor.“
Der Verband fordert deshalb strengere Vorgaben bei der Abmeldung, die Nutzung des digitalen Verwertungsnachweises sowie klare Pflichten für Halter bei vorübergehender Stilllegung, um illegale Entsorgungswege zu schließen und die legal arbeitende Autoverwerter zu schützen.












