Illegale Entsorgung

Die Videoüberwachung von Müllcontainern im Saarland drück näher. Der Landtag hat in erster Lesung ein entsprechendes Gesetz genehmigt. Damit sollen illegale Abfallablagerungen unterbunden werden.

Saarland erlaubt Videoüberwachung von Müllcontainern


Nach über einem Jahr der Diskussion soll die Videoüberwachung von Müllcontainern im Saarland künftig erlaubt sein. Der Landtag hat in erster Lesung ein Gesetz beschlossen, das den Gemeinden den Einsatz von Videokameras an Müllcontainern erlaubt. In der Begründung heißt es, die illegale Abfallentsorgung nehme seit Jahren zu. Besonders betroffen seien die Standorte von Wertstoffcontainern.

„Illegale Müllablagerungen sind weit mehr als nur individuelles Fehlverhalten, sie sind ein gesellschaftliches Problem“, sagte Umweltministerin Petra Berg (SPD). „Wir werden mit dieser Gesetzesänderung Vandalismus und Umweltverschmutzung den Kampf ansagen und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden gemeinsam stärken.“

Mit einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt soll auch untersucht werden, ob die Videoüberwachung zu einer „empirisch messbaren Reduktion von illegalen Abfallablagerungen“ führe. Vor allem sollten „Verdrängungseffekte“ – also das Ausweichen auf nicht videoüberwachte Örtlichkeiten – untersucht  werden.

Dem Gesetz zufolge sollen Videoaufnahmen spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden, wenn sie „zur Erreichung des verfolgten Zwecks“ nicht mehr benötigt werden.

Das geplante Gesetz ist nach der ersten Lesung im Landtag noch nicht beschlossen. Die erste Lesung dient zur Grundsatzdebatte und Überweisung des Gesetzentwurfs an die zuständigen Ausschüsse. Dort folgt eine detaillierte Beratung. Erst nach der zweiten und meist auch dritten Lesung, an deren Ende eine Schlussabstimmung steht, kann ein Gesetz im Landtag tatsächlich verabschiedet werden.

320°/dpa/re

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