Neues Förderprogramm

Der Reparaturbonus in Sachsen kommt zurück. Der Landtag hat die entsprechenden Mittel freigegeben. Der Zuschuss kann für zwei Reparaturen pro Jahr beantragt werden.

Reparaturbonus in Sachsen startet im November neu


Der sächsische Reparaturbonus für kaputte Elektrogeräte wie Handys, Waschmaschinen oder Toaster wird im November neu aufgelegt. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages die vorgesehenen Mittel freigegeben. Damit stehen für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt gut vier Millionen Euro für das Programm bereit.

„Mit dem heutigen Beschluss können wir den sehr gut nachgefragten Reparaturbonus wiederaufnehmen“, sagte Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD). Damit reagiere man auf die Nachfrage aus der Bevölkerung und stärke das sächsische Handwerk.

Ziel der Förderung ist es, Abfälle und den Ressourcenverbrauch zu verringern, indem die Lebensdauer von Geräten verlängert und somit Elektroschrott vermieden wird. „Jede Reparatur, die ein Gerät vor der Entsorgung bewahrt, ist ein konkreter Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz“, sagte Panter.

Bis zu 200 Euro werden erstattet 

Pro Person sind Anträge für zwei Reparaturen pro Jahr möglich. Erstattet wird die Hälfte der Kosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Die Rechnung muss dabei mindestens 115 Euro betragen. Die Summe wurde um 40 Euro angehoben, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Laut dem Wirtschaftsministerium hätten der Förderbetrag und die Vollzugskosten bisher in einem Missverhältnis gestanden.

Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober. Anträge können jedoch erst ab voraussichtlich Mitte November bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

Der Zuschuss war 2023 in Sachsen eingeführt worden. Da die Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft waren, wurde das Programm Ende 2024 beendet. Bis dahin wurden mehr als 24.500 Anträge bewilligt. Insgesamt zahlte die SAB rund 2,6 Millionen Euro aus. Die meisten Reparaturen betrafen Mobiltelefone sowie Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Backöfen. 

Die Finanzierung für den Neustart war bereits mit dem Haushaltsbeschluss im Juni abgesichert. Da die Mittel aus dem Klimafonds stammen, war eine Freigabe durch den Haushalts- und Finanzausschuss erforderlich.

320°/dpa

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