Brandrisiken

Frankreich und Belgien machen es bereits vor. Und auch der Bundesrat will dem umweltschädlichen Trend der Einweg-E-Zigaretten mit einem Verbot ein Ende setzen. Doch die Bundesregierung stemmt sich dagegen.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten: Bundesrat erhöht den Druck


Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. In einer Stellungnahme der Länderkammer, die der Bundesregierung als Unterrichtung vorliegt, heißt es, sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar. Wenn sie über den Hausmüll entsorgt werden, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe.

Zudem kritisiert der Bundesrat, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen am Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unzureichend seien. Sie würden weder die viel zu niedrige Sammelquote von Altgeräten signifikant erhöhen noch die Brandrisiken von batteriebetriebenen Altgeräten wirksam verringern. Daher sei ein klares Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten notwendig, wie es EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien bereits auf den Weg gebracht haben.

Darüber hinaus plädiert die Länderkammer dafür, die Hersteller trotz geteilter Produktverantwortung an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden.

Bundesregierung gegen Verbot

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung das Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab, obwohl auch sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“ bewertet. Ein nationales Verbot im Rahmen des ElektroG würde eine „Pflicht zur technischen Notifizierung“ bei der EU-Kommission auslösen, gibt sie zu bedenken. Dieser Prozess könne den gesamten Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“. Gerade angesichts der zunehmenden Brandgefahr sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist das ElektroG zudem nicht der richtige rechtliche Anknüpfungspunkt für ein solches Verbot. Statt auf einen nationalen Alleingang setzt sie auf produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes, die als zielführender erachtet werden.

Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung des ElektroG“ prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.

In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche hatten mehrere Sachverständige, darunter Vertreter von kommunalen Entsorgungsunternehmen und Umweltverbänden, die Kritik des Bundesrats am Gesetzentwurf der Bundesregierung geteilt. Sie sprachen sich ebenfalls für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung aus.

320°/hib/re

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