Langfriststrategie

Die Bundesregierung plant eine Langfriststrategie für die aktive Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre. Die Strategie richtet sich auf Emissionen, die über die unvermeidbaren Emissionen hinausgehen. Konkret geht es um eine „Langfriststrategie Negativemissionen.

Bundesregierung erarbeitet Strategie zur CO2-Entnahme


Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer „Langfriststrategie Negativemissionen“. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor. Die Strategie soll die Grundlage für die Festlegung des Beitrags technischer Senken gemäß § 3b des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) bilden.

In der Kleinen Anfrage hatte sich die Linksfraktion erkundigt, inwiefern das Ziel der Langfriststrategie für Negativemissionen aus dem Jahr 2024 weiterhin verfolgt wird, um konkrete Zielwerte für Negativemissionen für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu definieren. Die Fraktion weist darauf hin, dass sich die Kohlenstoffstrategie der Bundesregierung auf technologische Lösungen im Rahmen der Carbon-Management-Strategie richtet, die vor allem auf Carbon Capture and Storage (CCS) und ihr verwandte Konzepte setzt und mit dem Kohlendioxidspeichergesetz umgesetzt werden sollen. Diese Strategie soll sich auf nicht vermeidbare Emissionen richten. Eine Langfriststrategie für Negativemissionen (LNe), die über die sogenannten unvermeidbaren Restemissionen hinausgeht, stehe unterdessen noch aus.

Betreiber haften für Leckagen

Wie aus der Regierungsantwort darüber hinaus hervorgeht, soll grundsätzlich der Betreiber für die Sicherheit der CO2-Speicherinfrastrukturen haften. Im Falle einer Leckage müsse dieser für die Menge des ausgetretenen Kohlendioxids Zertifikate im EU-Emissionshandel angeben. Die Speicherbetreiber sollen zur Bereithaltung und zum Nachweis einer Deckungssumme verpflichtet werden.

Grafik: picture alliance/dpa-Infografik

Während die Langfriststrategie auf sich warten lässt, treibt die Bundesregierung parallel die rechtlichen Grundlagen für die CO2-Speicherung voran. Wie es in der Antwort heißt, sollen mit dem im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes der leitungsgebundene Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid ermöglicht werden. Bislang habe es an einem „rechtssicheren Rahmen zum Bau von Kohlendioxidleitungen und Speichern für den kommerziellen Einsatz“ gemangelt, schreibt die Bundesregierung. Der Transport und die Speicherung von CO2, das aus der Kohleverbrennung stammt, sollen jedoch nicht erlaubt werden.

Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig die Verwendung der CCS-Technologie zugelassen werden. Das Verfahren, bekannt als Carbon Capture and Storage, soll es ermöglichen, Kohlendioxid aus Industrieabgasen abzuscheiden und dauerhaft im Untergrund zu verpressen.

Bei CCS wird das CO2 nach der Abscheidung stark komprimiert, verflüssigt und anschließend per Pipeline oder Schiff zu den Speicherstätten transportiert. Dort wird es in tiefe, poröse Gesteinsschichten gepresst, die von einer undurchlässigen Deckschicht versiegelt werden.


Link zur Antwort der Bundesregierung:

320°/hib/re

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