EU-Verordnung
Kunststoffgranulat ist die drittgrößte Quelle für Mikroplastik in der EU. Das Europäische Parlament hat jetzt eine Verordnung verabschiedet, die den massiven Verlust stoppen soll. Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Sie brauchen künftig einen Risikomanagementplan.
Weg frei für weniger Verluste von Kunststoffgranulaten
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag die finale Zustimmung für eine neue Verordnung erteilt, die den Verlust von Kunststoffgranulat in der EU eindämmen soll. Die kleinen Pellets sind der Rohstoff für fast alle Kunststoffprodukte und gelten als die drittgrößte Quelle für unbeabsichtigte Mikroplastik-Emissionen in der Europäischen Union. Sie entweichen bei der Produktion, dem Transport oder der Verarbeitung und gelangen so in Böden und Gewässer. Die EU verfolgt das Ziel, die Freisetzung von Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu senken.
Die nun beschlossene EU-Verordnung ist ein zentraler Baustein dieser Strategie. Die neuen Vorschriften zwingen betroffene Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette zu präventiven Maßnahmen.
Betroffen sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die jährlich mehr als fünf Tonnen des Granulats umschlagen. Auch Transportunternehmen auf der Straße, der Schiene und auf Binnenwasserstraßen fallen unter die Regelung – unabhängig davon, ob sie aus der EU oder aus Drittstaaten kommen.
Risikomanagementplan ist Pflicht
Kern der Verordnung ist die Verpflichtung, für jede Anlage einen Risikomanagementplan zu erstellen und umzusetzen. Dieser soll Schwachstellen identifizieren und Verluste systematisch verhindern.
Besonders strenge Auflagen gelten künftig für den Seeverkehr, der Häfen in der EU anläuft oder verlässt. Seeverkehrsunternehmen müssen sicherstellen, dass das Granulat in qualitativ hochwertigen, robusten und versiegelten Verpackungen transportiert wird. Zudem sind klare Ladungsinformationen und spezielle Stauvorschriften vorgeschrieben.
Sollte es dennoch zu unfallbedingten Verlusten kommen – etwa bei einem Transportunfall oder einer Havarie – besteht eine sofortige Meldepflicht. Die Verantwortlichen müssen umgehend die Notdienste informieren. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen zu ergreifen und weitere Vorfälle zu verhindern.
Der Text wurde vom Parlament in zweiter Lesung angenommen, nachdem bereits eine Einigung mit dem Rat erzielt worden war. Nach der formellen Unterzeichnung und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt das Gesetz in Kraft. Die Industrie hat zwei Jahre nach Inkrafttreten Zeit, die Bestimmungen umzusetzen, für den Seeverkehr gilt eine Frist von drei Jahren.



