Elektroaltgeräte
Am Donnerstagabend hat der Bundestag die Novelle des Elektrogesetzes verabschiedet. Doch Recyclingverbände mahnen: Wichtige Probleme bleiben ungelöst.
Bundestag verabschiedet ElektroG
Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verabschiedet. Mit der Novelle soll die Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte verbessert und die Rücknahmepflichten für Händler gestärkt werden. Zudem sollen die Informationspflichten für Verbraucher verbessert und die Rolle kommunaler Sammelstellen rechtlich klarer gefasst werden. Mit der Reform wird zugleich die Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umgesetzt.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die neuen Regelungen. „Die bundesweit einheitliche Vorschrift zur fachgerechten Annahme und Vorsortierung insbesondere batteriebetriebener Altgeräte durch das Wertstoffhofpersonal selbst, ist ein praxisgerechter Weg zur Stärkung von Brandschutz und Mitarbeitenden-Sicherheit“, sagt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Werkleiter des Kommunalservice Jena.
Der VKU befürwortet auch, dass die Bundesregierung Maßnahmen prüfen soll, um Onlinehändler stärker in die Pflicht zu nehmen, ihre Rücknahmeverpflichtungen nach dem ElektroG zu erfüllen. Mit Blick auf die anstehende Revision der europäischen WEEE-Richtlinie wird zudem angeregt, eine Berechnungsmethodik für Sammelziele zu entwickeln, die die Lebensdauer von Elektrogeräten angemessen berücksichtigt.
„Ein Verbot bleibt die einzige wirksame Lösung
Kritisch sieht der VKU jedoch die weiterhin ungelöste Problematik rund um elektronische Einweg-Zigaretten. Zwar wird die Rücknahmepflicht auf Verkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen ausgeweitet, doch in der Praxis landen die Geräte weiterhin häufig im Restmüll oder auf der Straße. „Leider lösen die gestern verabschiedeten Rücknahmeregeln für Einweg-Vapes das Problem nicht. Diese Wegwerfprodukte landen weiterhin überwiegend im Restmüll – ein Verbot bleibt aus unserer Sicht die einzige wirksame Lösung“, so Feige weiter.
Einweg-E-Zigaretten stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar, da immer wieder Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen entstehen. In einer begleitenden Entschließung hat der Bundestag die Bundesregierung nun aufgefordert, die Einführung eines nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.
Zustimmung kommt in Teilen auch vom Entsorgerverband bvse. „Wir begrüßen, dass die Novelle des ElektroG endlich verabschiedet wurde. Wir bedauern jedoch, dass wichtige Branchenforderungen im Gesetzgebungsprozess nicht berücksichtigt wurden“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Besonders das nun verpflichtend eingeführte Thekenmodell findet die Zustimmung des bvse. Demnach dürfen Elektroaltgeräte nur durch geschultes Personal in Sammelbehältnisse einsortiert werden. Entnehmbare Batterien müssen bei der Erfassung von den Altgeräten getrennt werden. Geräte, bei denen dies nicht möglich ist, sind in entsprechenden Gitterboxen zu sammeln. „Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Annahmestellen – meist in kommunalen Wertstoffhöfen – nehmen hier eine Schlüsselrolle ein“, betont Rehbock.
„Wir bedauern jedoch, dass ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, eine Rücknahmeverpflichtung für Onlinehändler, ein Batteriepfand sowie eine herstellerfinanzierte Brandfallabsicherung nicht Eingang in die Gesetzesnovelle gefunden haben“, so der bvse-Hauptgeschäftsführer weiter. Der bvse setzt nun darauf, dass der für das nächste Jahr anberaumte „Runde Tisch“ konkrete Fortschritte bringt. „Die Politik muss endlich handeln und die Anlagen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft vor den zunehmenden Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus schützen“, so Rehbock.





