Bußgelder in Berlin
Der Berliner Senat hat einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, um die illegale Müllentsorgung in der Hauptstadt einzudämmen. Die Bußgelder wurden teils drastisch erhöht. Selbst Kisten mit dem Schild „Zu verschenken“ sind eine Ordnungswidrigkeit.
Bis zu 100.000 Euro Strafe für illegale Müllentsorgung
Die illegale Entsorgung von Müll ist in Berlin jetzt deutlich teurer als bisher. Der Senat hat dazu am 4. November einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der nun im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Das Ziel ist mehr Abschreckung in der Hoffnung, dass der Abfall weniger wird. Die maximal möglichen Bußgelder steigen teils drastisch, selbst vermeintlich kleinere Vergehen können finanziell richtig wehtun.
So teuer wird es laut Umweltverwaltung:
- Das Bußgeld für weggeworfene Zigarettenkippen wurde von 80 bis 120 Euro auf 250 bis 3.000 Euro angehoben. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter haben hier wie bei anderem Müll auch Ermessensspielraum. Sie können den Vorgang auch als Ordnungswidrigkeit werten, für die ein Verwarngeld von 55 Euro fällig wird.
- Für weggeworfene Plastiktüten, Einwegbecher, Trinkpäckchen oder Kaugummi können 55 Euro Verwarngeld oder 250 bis 500 Euro Bußgeld fällig werden. Bei größeren Mengen kann die Geldbuße bis zu 5.000 Euro betragen.
- Gegenstände wie Glasflaschen oder -scherben, Nägel, Blech- und Eisenreste kosten 250 bis 800 Euro Bußgeld; bisher lag die untere Grenze bei 75 Euro. Zigarettenschachteln, Papier, Taschentücher oder Obst- und Lebensmittelschalen schlagen mit 30 bis 40 Euro Verwarngeld oder 50 bis 100 Euro Bußgeld zu Buche.
- Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vorschriftsgemäß entsorgen, müssen mit 55 Euro Verwarngeld oder 100 bis 350 Euro Bußgeld rechnen. Wer keine Hilfsmittel wie Tüten mitführt, muss bereits 35 Euro Verwarngeld oder 60 bis 250 Euro Bußgeld zahlen.
- Für eine Matratze am Straßenrand, oder Gegenstände wie Koffer, Kinderwagen, Spielauto, Dreirad, Waschschüssel, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kiste, Schlitten oder Korb verdoppelt sich die Geldbuße auf 300 bis 1.500 Euro. Mehrere solcher Stücke oder größere Gegenstände wie eine Badewanne oder ein Bettgestell kosten 1.500 bis 4.000 Euro, also bis zu fünfmal mehr als bisher. Bei größeren Mengen wird die Geldbuße mit bis zu 11.000 Euro fünfstellig.
- Elektrogeräte und Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen schlagen mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 15.000 Euro zu Buche, bisher startete die Geldbuße bei 500 Euro. Das betrifft beispielsweise Handys, Radios, Küchenmaschinen, Fernseher, Monitore, Boiler, Waschmaschinen, Öfen, Kühlgeräte, Klimaanlagen, asbesthaltige Heizkörper oder Leuchtstoffröhren.
- Für unerlaubt entsorgte Altreifen haben sich die Bußgelder verdoppelt. Sie starten bei 700 Euro je Reifen bei Mengen bis zu fünf Stück. Ist die Menge größer, drohen bis zu 20.000 Euro Geldbuße, bisher waren es maximal 3.000 Euro. Zum Vergleich: In den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigung (BSR) können Altreifen gegen eine Gebühr von 3 bis 8 Euro abgegeben werden.
- Verdoppelt haben sich die Geldbußen für illegal entsorgte Fahrzeuge: Ein Fahrrad kostet bis zu 600 Euro, ein Moped bis zu 1.600 Euro und ein alter Wohn- oder Verkaufsanhänger bis zu 9.000 Euro.
- Auch für unerlaubt abgelagerte Bauabfälle werden die Geldbußen drastisch erhöht: Für Mengen bis zu fünf Kubikmeter werden 1.200 bis 25.000 Euro fällig, für größere Mengen oder gefährliche Bauabfälle bis zu 100.000 Euro.
- Sonstige Abfälle wie Lacke, Batterien oder Chemikalien können 1.200 bis zu 100.000 Euro kosten (bisher 40 bis 25.000 Euro).
An Straßen aufgestellte Kisten mit dem Hinweis „Zu verschenken“ stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar – übrigens laut Umweltverwaltung nicht erst mit dem neuen Bußgeldkatalog. Zwar seien „Zu verschenken“-Kisten eine niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. „Das ‚zu verschenken‘-Label habe jedoch teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens seien“, argumentiert die Behörde. Die Ordnungsämter gingen bei solchen Boxen nach Ermessen und „mit viel Augenmaß“ vor, heißt es.






