Referentenentwurf

Ein neuer Gesetzentwurf des Umweltministeriums soll die EU-Verpackungsverordnung umsetzen. Geplant sind höhere Recyclingquoten, strengere Kontrollen und ein neuer Fonds, der die Abfallvermeidung finanzieren soll.

Ministerium stellt Entwurf für neues Verpackungsgesetz vor


In Deutschland mangelt es nicht an Verpackungsabfall. Allein im Jahr 2023 fielen rund 17,9 Millionen Tonnen an. Ein erheblicher Teil davon, insbesondere bei Kunststoffen, gelangt jedoch nicht in den Stoffkreislauf, sondern wird thermisch verwertet.

Um künftig das Recycling und auch die Abfallvermeidung zu stärken, hat das Bundesumweltministerium (BMUKN) nun einen Gesetzentwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vorgelegt. Damit passt Berlin das deutsche Recht an die neue, schärfere EU-Verpackungsverordnung (PPWR) an, deren Vorgaben ab August 2026 europaweit gelten. Der Entwurf, der das bisherige Verpackungsgesetz ablösen soll, wurde am Montag in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.

Neuer Fonds soll Mehrwegsysteme fördern

Im Zentrum des Entwurfs steht ein neuer Finanzierungsmechanismus zur Abfallvermeidung. Duale Systeme, Branchenlösungen und sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie die von diesen Organisationen nicht vertretenen Hersteller sollen künftig fünf Euro je bereitgestellter Tonne Verpackungen in einen Fonds einzahlen.

Eine noch zu gründende „gemeinsame Organisation“ soll diese Mittel verwalten. Das Geld ist dabei zweckgebunden: Es soll Maßnahmen wie die Anschubfinanzierung für neue Mehrwegsysteme oder Aufklärungskampagnen zur Stärkung der Wiederbefüllung finanzieren. Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der EU-Verordnung um, die einen Mindestanteil der Budgets für die Abfallvermeidung vorschreibt.

Recyclingquoten für Kunststoffe und Metalle steigen

Zugleich sollen ab 2028 die Recyclingquoten, die von den dualen Systemen zu erfüllen sind, für Kunststoffe und Metalle steigen. So steigt die Zielquote bei Aluminium und Eisenmetallen um fünf Prozentpunkte auf jeweils 95 Prozent.

Eine Neuregelung gibt es auch für Kunststoffabfälle. Hier ersetzt eine Recyclingquote die bisherige Verwertungsquote, die auch die energetische Nutzung miteinschloss. Ab dem Jahr 2028 beträgt diese Recyclingquote 75 Prozent. Davon müssen mindestens 70 Prozent durch werkstoffliches Recycling erfolgen. Die restlichen fünf Prozentpunkte können auch durch andere Recyclingverfahren erfüllt werden.

Ab 2030 steigt die Recyclingquote für Kunststoffabfälle auf 80 Prozent. Davon sollen dann mindestens 75 Prozent werkstofflich recycelt werden.

Daneben gelten folgende weitere Recyclingquoten: 90 Prozent bei Glas, 90 Prozent bei Papier, Pappe und Karton (ohne Flüssigkeitskartons) sowie 80 Masseprozent bei Flüssigkeitskartons.

Erweiterte Zulassungspflicht

Um die erweiterte Herstellerverantwortung künftig lückenlos durchzusetzen, weitet der Entwurf die Zulassungsverfahren aus. Bisher mussten nur die dualen Systeme, die für die Entsorgung von Haushaltsabfällen zuständig sind, ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Künftig soll dies für alle Organisationen gelten, die die erweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller wahrnehmen.

Hersteller, die sich einer solchen Organisation nicht angeschlossen haben, müssen eine individuelle Zulassung beantragen. Für diese Akteure sieht das neue Gesetz ein „möglichst bürokratiearmes automatisiertes Verfahren“ vor.

Die Zulassung soll bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgen. Die Ausweitung der Aufgaben erfordert auch eine neue Finanzierungsstruktur: Bislang von den dualen Systemen und Branchenlösungen getragen, müssen künftig alle zugelassenen Akteure zur Finanzierung der Registerbehörde beitragen.

Der Zeitplan für das Vorhaben ist ambitioniert. Die Länder- und Verbändeanhörung über eine Onlineabfrage läuft nur bis zum 5. Dezember 2025. Bereits im ersten Quartal 2026 soll das Bundeskabinett das Gesetz beschließen, bevor es in das parlamentarische Verfahren von Bundestag und Bundesrat geht.


Link zum Gesetzentwurf:

320°/re

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