Neues Verpackungsgesetz

Der Gesetzentwurf für ein neues Verpackungsgesetz erkennt erstmals das chemische Recycling für die Erfüllung der Recyclingquote an. Die Kunststoffindustrie lobt den Vorstoß. Doch an anderer Stelle sieht sie Nachbesserungsbedarf.

Kunststoffindustrie begrüßt Öffnung für chemisches Recycling


Am Montag legte das Umweltministerium den Entwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vor. Damit reagiert die Bundesregierung auf Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung. Die wichtigsten Neuerungen: Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, es gelten neue Recyclingziele, und eine spezielle Organisation soll künftig dafür sorgen, dass Verpackungsmüll gar nicht erst entsteht oder zumindest reduziert wird.

Plastics Europe Deutschland lobt den Entwurf: Er erkenne chemisches Recycling als anrechenbare, ergänzende Methode zur Zielerreichung an. Positiv hebt der Verband hervor, dass diese Neuregelung als Erweiterung konzipiert ist, die das mechanische Recycling nicht benachteiligt.

„Damit findet ein sinnvoller Kompromiss Eingang in die Gesetzgebung“, sagt Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland. „Der Referentenentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis 2030 mindestens 75 Prozent ihrer Kunststoffverpackungen recyceln. Bis zu 5 Prozent dieser Quote können über chemisches Recycling erreicht werden.“

Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland | Foto: Sarah Haehnle

Trotz der Technologieoffenheit bleibt die Hierarchie gewahrt. „Die Quote stellt sicher, dass der Großteil der Verpackungen auch künftig mechanisch recycelt werde“, betont Bunte. Das mechanische Verfahren gilt technisch, ökobilanziell und wirtschaftlich als erste Wahl. Lediglich nicht rezyklierbare Kunststoffabfälle sollen mittels lösemittelbasierter und chemischer Verfahren im Kreislauf gehalten werden.

„Was jetzt noch fehlt, ist rechtliche Klarheit auf europäischer Ebene in Bezug auf Massenbilanzen und das Ende der Abfalleigenschaft“, sagt Bunte. „Diese beiden Maßnahmen würden den Unternehmen noch mehr Planungssicherheit geben und weitere starke Investitionsanreize für die Kreislaufwirtschaft schaffen.“

Kritik an Kosten und fehlenden Anreizen

Kritisch sieht der Verband die finanzielle Seite des Gesetzentwurfs. Plastics Europe Deutschland warnt vor geschätzten Mehrkosten von knapp 90 Millionen Euro. Diese Belastung widerspreche der Notwendigkeit, bürokratische Kosten zu senken. „Die Mehrkosten entstehen teilweise durch die Erfüllung europäischer Vorgaben. Allerdings werden wir noch einmal sehr genau hinschauen müssen, ob der aktuelle Entwurf wirklich die kosteneffizienteste Umsetzung darstellt“, so Bunte.

Zudem bemängeln die Kunststoffhersteller das Fehlen finanzieller Anreize für nachhaltige Verpackungslösungen, wie sie im bisherigen Paragrafen 21 des Verpackungsgesetzes vorgesehen waren. „Hier liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, beispielsweise das Fondsmodell“, kritisiert die Hauptgeschäftsführerin. Deutschland sollte nicht länger warten, „Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz finanziell zu belohnen“.

320°/re

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