Geplantes Verbot

Trotz Bedenken hat der Bundesrat die Novelle des Elektrogesetzes verabschiedet. In einer Protokollerklärung der Bundesregierung verbirgt sich jedoch eine entscheidende Wende: Die Bundesregierung will Einweg-E-Zigaretten verbieten.

Der Anfang vom Ende der Einweg-E-Zigaretten


Der Antrag des Umweltausschusses, die Bremse zu ziehen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, verhallte am Freitag ohne die nötige Mehrheit im Bundesrat. Damit passierte die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) die letzte parlamentarische Hürde. Die eigentliche Nachricht verbarg sich jedoch nicht im Gesetzestext selbst, sondern in einer begleitenden Protokollerklärung der Bundesregierung.

„Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung ausdrücklich bestätigt, ein gesetzliches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten auf den Weg zu bringen“, erklärt Anja Siegesmund, Präsidentin des Entsorgerverband BDE, zufrieden. Für die Unternehmen der Entsorgungsbranche ist dies ein wichtiges politisches Signal. In den Sortier- und Recyclinganlagen gehört der Umgang mit falsch entsorgten Lithium-Ionen-Akkus längst zum riskanten Alltag.

Einweg-E-Vapes gelten hierbei als besonders problematische Produktkategorie. Die Geräte enthalten fest verbaute Akkus, die für den einmaligen Gebrauch konzipiert sind, und landen nach kurzer Nutzungsdauer oft im Hausmüll oder in der Gelben Tonne statt im Elektroschrott. Werden diese Batterien in den Pressfahrzeugen oder Sortieranlagen beschädigt, entzünden sie sich schlagartig. Für die Beschäftigten stellt dies ein reales, physisches Risiko dar.

Laut BDE könnten die verantwortlichen Ressorts – insbesondere das Bundesgesundheits- und das Bundeslandwirtschaftsministerium – nun ohne weitere Verzögerung handeln. Die Faktenlage sei eindeutig, und eine lange Vorprüfung sei nicht nötig.

Zuvor hatte die Bundesregierung ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten im Rahmen des ElektroG abgelehnt, obwohl auch sie das Inverkehrbringen der Einweg-Geräte „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“ bewertet. Ein nationales Verbot im Rahmen des ElektroG würde eine „Pflicht zur technischen Notifizierung“ bei der EU-Kommission auslösen, gab sie zu bedenken. Dieser Prozess könne den gesamten Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“. Deshalb sei das ElektroG nicht der richtige rechtliche Anknüpfungspunkt für ein solches Verbot.

Der Markt für diese Wegwerfprodukte ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Allein im Jahr 2022 wurden in Deutschland Schätzungen zufolge 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten verkauft. Ein Großteil davon wird importiert und entzieht sich bisher effizienten Rücknahmesystemen.

Andere europäische Staaten haben die Dringlichkeit bereits früher erkannt und Fakten geschaffen. Belgien, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Österreich haben Verbote oder entsprechende Gesetzesinitiativen bereits beschlossen.

320°/re

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