Marktkonzentration
Remondis ist Deutschlands größtes Entsorgungsunternehmen. Der zur Rethmann-Gruppe gehörende Konzern hat bereits viele kleinere Konkurrenten unterhalb der gesetzlichen Prüfschwellen übernommen. Nun greift das Bundeskartellamt ein.
Kartellamt nimmt Rethmann-Gruppe an die Leine
Ein lokaler Entsorger verschwindet, ein Familienbetrieb wird integriert, ein Logo auf einem Müllfahrzeug ändert sich. Die Entsorgungsbranche konsolidiert sich, und am Ende der Kette steht oft ein Name: Remondis. Der westfälische Familienkonzern, der zur Rethmann-Gruppe gehört, hat über Jahrzehnte eine führende Marktposition aufgebaut. Doch nun zieht das Bundeskartellamt eine rote Linie.
In einer aktuellen Entscheidung hat die Bonner Behörde verfügt, dass die Rethmann-Gruppe künftig nahezu jeden Zukauf im Bereich der Haushaltsabfälle und der Glasaufbereitung anmelden muss. Konkret gilt dies für die kommenden drei Jahre für alle Übernahmen, bei denen das Zielunternehmen mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielt. Damit wendet das Amt zum ersten Mal eine Regelung an, die 2021 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen und Ende 2023 nachgeschärft wurde.
Die Regelung zielt auf eine Lücke in der Fusionskontrolle ab. Normalerweise greift die Prüfung erst ab gewissen Umsatzschwellen, die zuletzt mehrfach angehoben wurden. Derzeit liegt die Inlandsumsatzschwelle bei 17,5 Millionen Euro. Viele regionale Entsorger erreichen diesen Wert nicht, wodurch ihre Übernahme bislang unter dem Radar der Wettbewerbshüter blieb.
„Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen“
„Die allgemeinen gesetzlichen Umsatzschwellen für eine Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen können dazu führen, dass die Übernahme kleinerer Unternehmen einer wettbewerblichen Überprüfung entzogen ist“, erklärt Mundt. Gerade in den regional begrenzten Entsorgungsmärkten käme kleineren Akteuren jedoch oft eine Schlüsselrolle für den Wettbewerb zu. „Die Rethmann-Gruppe ist bundesweit führend im Entsorgungsgeschäft. Mit unserer heutigen Entscheidung wollen wir sicherstellen, dass auch die Übernahme kleinerer Wettbewerber einer effektiven Kontrolle unterliegt“, so Mundt weiter.
Die Entscheidung betrifft spezifische Sektoren der Entsorgungswirtschaft. Im Fokus stehen die Erfassung nicht-gefährlicher Haushaltsabfälle – also Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie Papier, Pappe, Kartonage (PPK) und Verpackungen. Auch die Aufbereitung von Hohlglas fällt unter die Anordnung. In diesen Bereichen sei die Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern „Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und großem Abstand zu konkurrierenden Unternehmen“, so das Kartellamt.
Der aktuellen Entscheidung ging eine umfassende Untersuchung voraus. Denn Voraussetzung für die Möglichkeit, Unternehmen zur Anmeldung von Übernahmen unterhalb der Umsatzschwelle von 17,5 Millionen Euro zu verpflichten (§ 32f Absatz 2 GWB), ist eine vorangegangene Sektoruntersuchung. Diese wurde Ende 2023 abgeschlossen und lieferte den Wettbewerbshütern die nötigen Argumente. „Unsere Feststellung, dass auch der Erwerb relativ kleiner Wettbewerber durch die Rethmann-Gruppe im Einzelfall möglicherweise wettbewerbsschädlich sein könnte, stützt sich insbesondere auf die Ergebnisse unserer Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung“, betont Mundt.
Hohe Hürden für neue Anbieter
Die Marktmacht der Rethmann-Gruppe basiert nicht nur auf schierer Größe. Laut Kartellamt verfügt der Konzern über einen „herausragenden Zugang“ zu regionalen Absatz- und Beschaffungsmärkten sowie über eine enorme Finanzkraft. „Die betroffenen Märkte sind zudem durch hohe Marktzutrittshürden gekennzeichnet, während andererseits eine kontinuierliche Konsolidierung der Märkte gerade auch durch die Übernahmeaktivitäten der Rethmann-Gruppe zu beobachten ist“, argumentiert das Kartellamt.
Im Bereich der Erfassung von Siedlungsabfällen sei darüber hinaus die Zahl der Bieter, die sich an Ausschreibungen der Kommunen oder der Dualen Systeme beteiligen, kontinuierlich zurückgegangen. „Durch die Übernahme auch kleinerer, möglicherweise aber nur regional tätiger Wettbewerber, kann der Wettbewerb daher hier im Einzelfall potenziell weiter nachhaltig geschwächt werden“, so das Kartellamt. „Die konkrete wettbewerbliche Bewertung kann aber erst im Rahmen der Prüfung des Einzelfalls erfolgen.“
Das Verfahren zur Prüfung der nunmehr erlassenen Verpflichtung, in dessen Rahmen die Rethmann-Gruppe Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, wurde im Juni 2024 förmlich eingeleitet. Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings noch nicht. Die Rethmann-Gruppe kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Link zur Sektoruntersuchung „Erfassung von Siedlungsabfällen/Aufbereitung von Hohlglas“ von 2023:


