Gesetzentwurf

Zu viel Bürokratie, zu hohe Kosten: Die Papierindustrie hält den Entwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz für überzogen. Vor allem die Einbeziehung von Transportverpackungen stößt auf Unverständnis.

VerpackDG: Papierindustrie fürchtet um Wettbewerbsfähigkeit


Der Verband der deutschen Papier- und Zellstoffindustrie kritisiert die Pläne des Bundesumweltministeriums für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der aktuelle Referentenentwurf sehe den Aufbau einer neuen Organisation zur Abfallvermeidung vor, die Schätzungen zufolge mindestens 90 Millionen Euro pro Jahr kosten würde, teilt der Verband mit. Dies sei europarechtlich nicht geboten. Zwar unterstütze man die Ziele der Abfallvermeidung, die Effizienz einer solchen zentralen Organisation wird jedoch bezweifelt.

Besonders problematisch sieht der Verband die Einbeziehung von Transportverpackungen. So habe die Papierindustrie gemeinsam mit Partnern die Arbeitsgemeinschaft gewerblich genutzter PPK-Verpackungen (AGEPA) gegründet und komme damit ihrer Herstellerverantwortung nach. „Es kann nicht sein, dass PPK-Transportverpackungen mit einem zu über 90 Prozent geschlossenen Kreislauf die Arbeit einer Organisation zur Abfallvermeidung finanzieren müssen“, erklärte Christoph Baller, Leiter Public Affairs des Verbandes.

Neben der neuen Organisation sieht der Entwurf vor, den Finanzierungskreis für die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auszuweiten. Künftig sollen auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die oft aus Pappe und Karton bestehen, die laufenden Kosten der Zentralen Stelle mittragen.

„Bei dem Entwurf handelt es sich leider nicht um eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorschriften, wie es der Koalitionsvertrag eigentlich vorsieht. Stattdessen werden auf die PPWR nochmal zusätzliche Vorgaben und vor allem Kosten aufgesattelt. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verpackungsindustrie massiv geschwächt“, sagt Baller. „Statt Bürokratie abzubauen, sollen neue Strukturen geschaffen werden, die der Wirtschaft erhebliche Zusatzkosten aufbürden und dabei in bestehende effiziente Prozesse eingreifen.“ Auch die geplante Ausweitung der Befugnisse der ZSVR wird als unverhältnismäßig angesehen.

Zudem weist der Verband darauf hin, dass sich die Beteiligungsgebühren nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ausschließlich auf die Kosten der ZSVR beziehen dürfen, die bei einer erforderlichen Registrierung anfallen. „Darüber hinausgehende Finanzierungsvereinbarungen sind rechtlich nicht geboten und würden bedeuten, dass zwar Geld fließe, aber im Gegenzug keinen nennenswerten Mehrwert durch die ZSVR erfolgt“, heißt es in der Stellungnahme.

320°/re

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