Irreführende Werbung

Wer „umweltfreundlich" auf seine Produkte schreibt, muss das bald auch beweisen können. Der Bundestag hat ein Gesetz gegen irreführende Öko-Werbung verabschiedet.

Bundestag beschließt „Anti-Greenwashing-Gesetz“


Laut einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 sind mehr als 53 Prozent aller untersuchten Umweltaussagen auf Produkten irreführend. Damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz beschlossen, das falsche Nachhaltigkeitsversprechen künftig hart sanktioniert. Ob auf Verpackungen, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet: Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss diese Behauptungen ab dem 27. September 2026 belegen können – andernfalls drohen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen.

Neben vagen Werbeaussagen nimmt das Gesetz auch den Wildwuchs bei Umweltsiegeln ins Visier. Nachhaltigkeitslabels dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. In Deutschland existieren derzeit zahlreiche nachhaltigkeitsbezogene Kennzeichen – eine Vielfalt, die Orientierung erschwert statt erleichtert.

Die Neuregelung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Vertrauen in Umweltversprechen messbar erodiert. Laut einer YouGov-Umfrage sind rund 63 Prozent der Deutschen skeptisch gegenüber den Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen und Marken. Gleichzeitig gaben in einer anderen Erhebung mehr als 66 Prozent der Befragten an, dass sie Produkte eines Unternehmens meiden, wenn ein Fall von Greenwashing bekannt wird.

Für den neuen Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen. Die Abgeordneten von AfD und Linksfraktion sprachen sich dagegen aus. Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union um. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und muss von allen Mitgliedstaaten bis Ende März 2026 in nationales Recht überführt werden.

Streit um Übergangsfristen

Unklar ist bislang aber noch, was mit den Produkten geschieht, die kritische Umweltaussagen enthalten, aber bereits produziert worden sind. Der Bundesrat hatte für solche Produkte und Verpackungen eine längere Abverkaufsfrist vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss des Bundestages verwies jedoch auf die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union und empfahl stattdessen, dass sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen solle.

„Verpackungen sollen nicht vernichtet werden müssen“, mahnte die SPD-Abgeordnete Nadine Heselhaus. Die Sorge erscheint berechtigt: Unternehmen, die ihre Produkte bereits mit entsprechenden Werbeaussagen versehen haben, könnten gezwungen sein, bestehende Lagerbestände zu entsorgen – was dem eigentlichen Nachhaltigkeitsgedanken zuwiderlaufen würde.

320°/dpa/re

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