Einwegkunststoffrichtlinie

Die Kunststoffrecycler atmen auf: Die EU-Kommission will in der Einwegkunststoffrichtlinie eine Regelung einführen, die Kunststoffrezyklate aus der EU bevorzugt. Vorgesehen ist jedoch eine zeitliche Befristung.

EU-Kommission plant Privileg für Kunststoffrezyklate aus Europa


Kurz vor dem Jahreswechsel erreichte ein Dokument die europäischen Hauptstädte, das der Kunststoffrecyclingbranche einen wichtigen Schub geben könnte: Die EU-Kommission übermittelte den Mitgliedstaaten Ende Dezember den Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zur Validierung. Es handelt sich um den Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoffrichtlinie (Single-Use Plastics Directive – SUPD), der die Berechnung des verpflichtenden Rezyklatanteils regelt.

Der Entwurf enthält erstmals eine präzise Definition von „recyceltem Kunststoff“ und führt Vorgaben für ein Massenbilanzierungsverfahren ein. Dieses Verfahren ist notwendig, um Kunststoffe, die durch chemisches Recycling zurückgewonnen wurden, auf die gesetzlichen Quoten anzurechnen.

„Dringend notwendige Verschnaufpause“

Besonderes Aufsehen erregt jedoch eine Kehrtwende der Kommission: Während ein früherer Entwurf vom Juli 2025 noch eine Öffnung für Rezyklate aus allen Herkunftsländern vorsah, setzt der aktuelle Text auf eine „Made in Europe“-Regelung. Bis zum 21. November 2027 sollen ausschließlich in der EU hergestellte Rezyklate aus Verbraucherabfällen (Post-Consumer-Waste) auf die verbindlichen Einsatzquoten für Getränkeflaschen angerechnet werden dürfen.

„Dass die Kommission nun zumindest zeitlich befristet vorgibt, dass nur Rezyklate ‚Made in Europe‘ für die Erreichung der Rezyklateinsatzquoten angerechnet werden können, ist eine wichtige und dringend benötigte Soforthilfe für das europäische Kunststoffrecycling“, erklärt Anja Siegesmund, die Präsidentin des deutschen Entsorgerverbands BDE. Die „dringend notwendige Verschnaufpause“ müsse laut Siegesmund genutzt werden, um einen „robusten und rechtssicheren Mechanismus für Gleichwertigkeitskriterien bei Rezyklaten aus Drittstaaten zu entwickeln – insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien und Qualitätsstandards“.

Regelungen für OECD-Staaten und Drittstaaten

Aktuell leiden europäische Recycler unter billiger Neuware und günstigen Importen aus Drittstaaten. Laut BDE handelt es sich bei den Importen häufig um falsch deklarierte Neuware statt um echtes Rezyklat.

Die geplante Regelung sieht eine schrittweise Öffnung des Marktes vor. Ab Ende November 2027 können auch Rezyklate aus OECD-Staaten angerechnet werden, sofern sie aus Verbraucherabfällen stammen und die Anforderungen an eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung gemäß der Abfallverbringungsverordnung erfüllen.

Für Drittstaaten außerhalb der OECD gelten noch strengere Hürden. Laut BDE dürfen Rezyklate aus solchen Ländern nur dann angerechnet werden, wenn eine verbindliche Vereinbarung besteht, die sicherstellt, dass das Recycling aus Verbraucherabfällen erfolgt und die Behandlung den Umwelt- und Gesundheitsstandards entspricht, wie sie in der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsverordnung festgelegt sind. Zudem müsse das jeweilige Land über einen umfassenden nationalen Abfallwirtschaftsrahmen verfügen, einschließlich EPR-Systemen und Rezyklat- und Recyclingzielen. Diese in der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) angelegten Schutzmechanismen sollen bis Ende 2026 ausgestaltet werden.

Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die strikte Fokussierung auf Post-Consumer-Abfälle. „Nur das Recycling von Verbraucherabfällen führt zu Innovationen und Investitionen im Recycling, denn Produktionsabfälle können in der Regel ohne aufwendige Behandlung direkt wieder in den Produktionsprozess eingebracht werden“, betont Siegesmund. Diese Abgrenzung soll sicherstellen, dass tatsächlich neue Stoffkreisläufe erschlossen werden.

Der BDE fordert darüber hinaus verbindliche europäische Vorgaben für die Beschaffung von Rezyklaten sowie einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreizmechanismus: Der Einsatz von Rezyklaten „Made in Europe“, der über die verpflichtenden Mindestquoten hinausgeht, sollte finanziell honoriert werden, etwa durch eine Anpassung der EPR-Beiträge pro Produkt entsprechend der eingesetzten Menge an EU-Rezyklaten.

„Nur mit klaren Regeln, verlässlicher Nachfrage und fairen Wettbewerbsbedingungen kann das europäische Kunststoffrecycling seine Investitionen sichern und einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten“, sagt Siegesmund. „Deutschland und die EU sollten sich an Frankreich orientieren: Dort erhalten Hersteller von Kunststoffprodukten erhebliche finanzielle Nachlässe bei den Beiträgen zur erweiterten Herstellerverantwortung, wenn sie Kunststoffrezyklate aus Frankreich einsetzen.“

320°/sr

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