Sektor „Rückgewinnung“
Zwei Kennzahlen entscheiden darüber, ob ein Sektor Zugang zum Industriestrompreis erhält: Handelsintensität und Stromintensität auf EU-Ebene. Ein neues Gutachten zeigt nun: Auch ein Teilsektor der Recyclingwirtschaft erfüllt diese Anforderungen.
Industriestrompreis: BDE legt Gutachten zur CISAF-Aufnahme vor
Seit Kurzem liegt im Bundeswirtschaftsministerium ein Gutachten, das eine bislang offene Frage im Streit um den geplanten Industriestrompreis beantworten soll: Kann der Teilsektor „Rückgewinnung“ nachträglich in den europäischen Beihilferahmen aufgenommen werden? Eingereicht hat das Dokument der Entsorgerverband BDE – mit dem erklärten Ziel, die rechtliche Grundlage für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs zu schaffen.
Hintergrund ist der „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF), der es Mitgliedstaaten erlaubt, energieintensive Branchen durch vergünstigte Industriestrompreise zu entlasten. Wer zusätzliche Sektoren aufnehmen will, muss allerdings nachweisen, dass bestimmte Schwellenwerte bei Handels- und Stromintensität auf Unionsebene erreicht werden.
Genau diesen Nachweis liefert nun ein Gutachten von PricewaterhouseCoopers. Die Ergebnisse zeigen, dass der Teilsektor „Rückgewinnung“ die geforderten Schwellenwerte auf EU-Ebene überschreitet. Sowohl die Handelsintensität als auch die Stromintensität liegen demnach bei jeweils mindestens fünf Prozent. Auch das Produkt beider Kennzahlen übersteigt die vorgeschriebene Zwei-Prozent-Schwelle.
Die Berechnungen stützen sich auf repräsentative EU-Daten der vergangenen drei Jahre, was eine explizite Voraussetzung des CISAF für derartige Nachweise ist. Der BDE sieht somit die Voraussetzungen als erfüllt an, um die Aufnahme des Sektors „Rückgewinnung“ in den Anwendungsbereich des Industriestrompreises zu beantragen.
„Die Energiepreise treiben die Produktionskosten in Deutschland erheblich“, sagt Matthias Harms, kommissarischer BDE-Präsident. „Als energieintensive Branche ist die Recyclingwirtschaft besonders betroffen. Es ist das vollkommen falsche Signal, ausgerechnet Unternehmen der Kreislaufwirtschaft, die trotz hohem Energieeinsatz einen entscheidenden Beitrag zur CO2-Einsparung und Rohstoffsicherung leisten, den Zugang zu wettbewerbsfähigen Strompreisen zu verwehren.“
Harms verweist auf akute Schieflagen in einzelnen Teilmärkten: „Jetzt entscheidet sich, wie ernst es Bundesregierung und Kommission mit dem Appell zu mehr Kreislaufwirtschaft meinen. Kreislaufwirtschaft und Recycling müssen am Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben. Aktuell erleben wir das Gegenteil. Die Krise beispielsweise im Kunststoff- oder Glasrecycling ist bereits existenziell.“
Der Industriestrompreis zielt darauf ab, energieintensiven Branchen einen temporär niedrigeren Stromtarif zu ermöglichen – als Ausgleich für die im internationalen Vergleich hohen Energiekosten am deutschen und europäischen Standort.Das Bundeswirtschaftsministerium kann das Gutachten nun prüfen und die Aufnahme des Teilsektors formell beantragen. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Europäischen Kommission.

